erstmals erschienen auf Maedchenmannschaft.net, 20. 4. 2018
“Depressive sollen wie Straftäter behandelt werden” hieß es in dieser Woche mehrfach in großen Medien, als es um den Gesetzesentwurf eines neues “Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz” ging.
Die Kritik kam schnell und laut. Fachverbände, Interessenvertretungen und Parteien äußerten sich negativ dazu. Auf Change.org gibt es inzwischen sogar eine Petition. Zahlreiche Demonstrationen wurden angekündigt.
Nun gut. Besser als nix, denke ich und bin doch einmal mehr enttäuscht von der scheinbar vergangenen Chance einer umfassenden Systemkritik.
Das bin ich aus Gründen der eigenen Psychiatrieerfahrung und aus Gründen, die etwas mit Menschenrechten zu tun haben.
Zu Beginn ein Beginn:
Was zeichnet Menschen aus, die gesellschaftlich akzeptiert und juristisch legitimiert in totalitär organisierten Kontexten verwahrt, beheimatet, versorgt, am Leben gehalten, bestraft werden?
In aller Regel sind es Menschen, die in irgendeiner Form divergent, also “abweichend” sind. Wovon sie abweichen, ist meistens eine oder sind mehrere gesellschaftliche, kulturelle, medizinisch definierte Norm.en.
Manche sind mit einem Körper geboren worden, der anders gepflegt, anders versorgt werden muss, als die der Mehrheit der Menschen. Manche Menschen haben aus Gründen bestimmte Strategien und Anpassungsfertigkeiten entwickelt, die sich später als etwas herausstellen, das nicht (mehr) bei der Anpassung an die eigenen Lebensumstände hilft.
Manche Menschen haben auch gegen das Gesetz (also eine juristische Norm) verstoßen. Manche, weil sie das wollten, die meisten, weil sie es konnten und ein paar sehr wenige, weil sie sich in einem (vorübergehenden) Ausnahmezustand (zum Beispiel aufgrund einer (chronischen) Erkrankung) befanden.
In unserer Kultur gibt es genau einen strukturell etablierten Umgang mit Abweichung: Kontrolle, Regulierung, Zwang.
Also: Autorität
Autorität steht für viele Menschen als ein Garant für Sicherheit.
Ist da wer, die_r sagt: “X ist gut, Y ist schlecht, aber da kann ich was gegen/mit machen”, ist das für viele Menschen eine Entlastung. Sie müssen sich nicht kümmern, sie können Verantwortung, Belastung und Anstrengungen auslagern. Sie müssen in keiner Form irgendwelche Kompetenzen entwickeln oder das Fehlen einer Kompetenz als Defizit an sich erleben.
Im Kleinen kennen das wohl alle, die mit Vorliebe in Gruppenarbeiten gehen, wenn der oder die Klassenbeste mit dabei ist. Das Problem an so einer Vorliebe ist die Zuweisung von Autorität und damit auch: Macht.
Das Problem mit Macht ist, dass sie absolut werden kann, wenn man selbst keinerlei Kompetenzen oder Befugnisse oder Optionen zur Verfügung hat und also immer davon abhängig ist, ermächtigt zu werden.
Selbst- und Mitbestimmung wird damit zu einem Privileg.
Nun ist es so, dass sowohl das Grundgesetz von Deutschland, als auch die Menschenrechte, genau diese Absolutwerdung von Macht verhindern sollen. Und zwar, indem sie so etwas sagen wie: “Die Würde des Menschen ist unantastbar”.
Besonders im Artikel 1 der allgemeinen Menschenrechtserklärung steht, was so fundamental gebrochen wird, wenn Menschen zum Beispiel in eine Psychiatrie zwangseingewiesen und unter Umständen auch zwangsbehandelt werden:
“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.”
Nichts an oder in einer Psychiatrie wahrt die Würde eines Menschen. Wirklich. Nichts.
Der Unterschied zwischen einer Gefängniszelle und einem Akutpsychiatriezimmer ist das Klo.
Und während dieser Unterschied marginal ist, so könnte die Ungleichheit von Patient_in und Pfleger_in und Behandler_in besonders in diesem Moment kaum größer sein. Vor allem, wenn man als Akutpsychiatriepatient_in mit Suizid(zwangs)gedanken 24 Stunden Einzelüberwachung (je nach Klinikausstattung auch mal in einem Zimmer, in dem eine Scheibe ist, durch die das Pflegepersonal hineinschauen kann) ertragen muss und nicht einmal allein zur Toilette darf.
Die Ungleichheit besteht dann nicht nur darin, dass die einen Menschen Befugnisse haben, die andere nicht haben. Sie wird auch produziert, indem die einen Menschen als “krank”, die anderen als “helfend” eingeordnet werden.
Und sie wird aufrecht erhalten. Nämlich dann, wenn die Probleme, die zu einer (Zwangs)Behandlung in einer Psychiatrie geführt haben, auch später bestehen bleiben. Um von Menschen behandelt zu werden, die fachlich ausgebildet und kompetent darin sind therapeutisch mit seelisch belasteten Menschen zu arbeiten (also zum Beispiel Psychotherapeut_innen), braucht es erneut eine Diagnose, ein Antragsverfahren zur Finanzierung, wieder entsteht ein Ungleichgewicht der Mächte zwischen Behandler_in und Patient_in. Und selbst, wenn man das alles hinnimmt, wird den Bedarfen oft nicht entsprochen.
Für manche Menschen geht das alles nicht zusammen. Menschenrechtsverletzung und Hilfe(einrichtung).
Das geht für manche nicht zusammen, weil sie sich nicht fragen, was genau Hilfe für wen wann warum sein soll.
Wie genau soll denn fremd- oder selbstgefährdenden Menschen eine aufgezwungene Maßnahme helfen?
Was konkret ist das hilfreiche Moment einer Zwangsunterbringung gegen Halluzinationen und Wahnideen, die einen Menschen als divergent markieren?
Noch weniger Menschen fragen sich, warum die Hilfe woanders passieren soll, als bei ihnen oder den betreffenden Personen zu Hause oder an einem anderen frei wählbaren Ort.
Was außer Unwillen relevanter Instanzen spricht dagegen Regelungen und Betreuungmöglichkeiten im Wohnraum einer Person, sofern sie einen hat, zu etablieren?
(Gewünschte) Medikamente und unterstützende Gespräche wirken auch im heimischen Wohnzimmer mit Zugang zum eigenen Klo, zum eigenen Kühlschrank. Und: zur gewohnten sozialen Umgebung, die durch fachlich fundierte hilfreiche Unterstützung vielleicht Umgangskompetenzen entwickeln kann, die sowohl Stigmatisierungen entgegenwirken, als auch zukünftige Krisen vielleicht sogar ganz allein managen lernen kann.
Sich nicht mit diesen Fragen und Ideen von Behandlungs- und Unterbringungsalternativen auseinanderzusetzen ist das Ergebnis eines Systems.
Eines Systems, das einer von Institutionen verkörperten Instanz die Macht verleiht zu bestimmen, wer krank ist und wer nicht, wer frei sein darf und wer nicht.
Eines Systems, das Diagnosen erstellt, um Divergenz zu konstruieren und festzuschreiben, statt Selbstbeschreibungen anzuerkennen.
Eines Systems, das Heilung verspricht, die aber nur dort oder von dort als solche ausgezeichnet passieren kann.
Eines Systems, das als freiwillig wählbar gedacht wird, jedoch immer aus einer Art Zwang heraus in Anspruch genommen werden muss.
Denn: Es gibt keine Alternativen mit gleichen Befugnissen, mit gleicher Finanzierungssicherheit – mit gleicher Autorität.
Wenn man nur zwischen großer Not zu Hause und großer Not in einer Psychiatrie wählen kann, dann ist das keine echte Wahl. Niemand geht wirklich freiwillig in eine psychiatrische Klinik.
Niemand geht auf die Art freiwillig in ein Pflege- oder Wohnheim. Niemand geht freiwillig in den Knast.
Für manche Leser_innen mag zwischen diesen drei Einrichtungen ein großer Unterschied sein, doch tatsächlich ist es keiner.
Allen drei Bereichen ist eines gemeinsam: sie sind Deutschlands Orte, an denen Menschenrechte legal und von der Öffentlichkeit in keinster Weise infrage gestellt beschnitten werden. Es sind Institutionen, die Ausschluss normalisieren und gesellschaftliche Normen negativ definieren.
Wo Ausschluss passiert, entwickeln sich Dynamiken, die das Gewaltrisiko steigern.
Ältere Menschen die über Nacht ans Bett fixiert werden, die Sedativa (Beruhigungsmittel) verabreicht bekommen, an denen medizinische Studien gemacht werden, ohne ihr Einverständnis einzuholen – ist alles schon passiert und passiert vermutlich noch immer irgendwo.
Pflegekräfte, die ausgebeutet, fachlich wie emotional chronisch überfordert werden – Erzieher-, und Betreuer_innen, die alles dokumentieren müssen, doch kaum zu dem kommen, was sie eigentlich tun wollen: Menschen unterstützen.
Die Gewalt in Institutionen entspringt nicht nur den Strukturen, die sie legitimieren, sondern auch der Gewalt, die sie verkörpern.
Und darüber wird im Moment nicht gesprochen.
Dass es in Deutschland nur deshalb die Heim-Klapse-Knast-Triade gibt, weil es für wichtig, richtig und nötig gehalten wird, divergente Menschen zu normieren.
Und zwar mit allen Mitteln.
Ohne Rücksicht auf Verluste, ohne Reflektion und Abwägung von Langzeitfolgen.
Psychiatrieerfahrene Menschen wie ich schildern schon seit Jahrzehnten von den desaströsen Folgen, die Zwangsbehandlungen und Zwangeinweisungen, Falschbehandlungen und übergriffige Behandler- oder Pfleger_innen für sie hatten und haben.
Hören wollen das die wenigsten, die nie eine Psychiatrie von innen gesehen und üb.erlebt haben. Die meisten jedoch wissen, dass ihnen das auch passieren kann.
Und dass sie am Arsch sind, wenn es ihnen mal passiert.
Die Öffentlichkeit ™ weiß, was für ein rechtsloser Raum solche Einrichtungen sein können.
Trotzdem wird lieber darüber geredet, dass solcherart gestaltete Räume für manche Leute ja schon in Ordnung seien – zur Strafe für eine Straftat zum Beispiel – aber nicht für „psychisch kranke“ Menschen.
Auch da die Frage: Was genau soll die Strafe an einem Gefängnisleben sein? Warum soll die Antwort auf Fremdgefährung oder illegale Handlungen eine Art der Gewalt sein, die ihrerseits nie bestraft werden kann?
Warum ist es so wichtig eine letzte all über allem stehende Gewaltinstanz immer und immer zu behalten?
Aus Gewalt ist noch nie irgendetwas hervorgegangen, was dem menschlichen Miteinander in irgendeiner Form zu mehr Offenheit, Toleranz, Akzeptanz, Respekt, herzlicher Nähe verholfen hat.
Autoritäre Institutionen wie die Psychiatrie und alle, die davon profitieren, werden nicht dazu beitragen sich abzuschaffen und unnötig zu machen.
Aber vielleicht kann man ja mal über Alternativen sprechen.
Und etablierte Alternativen unterstützen, wenn sie Hilfe brauchen.
Wenigstens das.