note on: der Polizei die Bilder der eigenen Gewalterfahrung zugänglich machen?

Die Dokumentation von sexualisierter Gewalt am eigenen Körper, an der eigenen Seele, der Polizei übergeben, um in geschlossene Foren einzudringen und Mit.Täter_innen so ausfindig zu machen.
Das ist ein Vorschlag, den Ingo Fock, Vorsitzender von “ gegen Missbrauch e.V. ” kürzlich in einer Live-Diskussion mit der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann aufbrachte und auch in einem Interview im Infoportal Rituelle Gewalt besprach.
Im Folgenden möchte ich beschreiben, wie ich das sehe.

Grundsätzlich: Auch Menschen, deren Gewalterfahrungen gefilmt, fotografiert, schriftlich beschrieben oder sonst wie dokumentiert wurden, haben Persönlichkeitsrechte an dem Material. Schon deshalb ist die Verbreitung von solchen Medien ein weiterer Gewaltakt, der den Gewalterfahrenen angetan wird.
Für mich: Völlig unabhängig davon, wer sie dann zu sehen bekommt.

Es stellt mich bereits vor eine enorme Hürde damit umzugehen, dass sich in meiner Therapeutin unweigerlich Bilder von mir in diesem Körper, in der von mir geschilderten Situation, entwickeln. So funktionieren Gehirne und weder ich noch sie können etwas dagegen tun.
Was wir tun können ist, diese Bilder zu entfernen und als das nehmen, was sie sind: die Art, wie Gehirne Aufgenommenes (Erfahrenes) verarbeiten.
Das heißt: Wir können einen Umgang damit finden, dass es sie gibt und, dass sie verschwinden, sobald sie verarbeitet sind.

Genau das passiert mit Gewaltdokumentationen, die von Mit.Täter_innen und Konsument_innen sexualisiert und benutzt werden, nicht. Auch nicht, wenn die Polizei sich das Material angesehen hat und die_n Täter_in.nen gefunden und evtl. (!) verurteilt wurden.
Da stellt sich mir die Frage: Wozu sollte ich das Material, von dem ich weiß, dass es das von mir gibt und kursiert, zur Verfügung stellen, wenn es doch weiterhin existieren muss/soll (und also potenziell immer wieder angesehen werden kann)?

Viele Mit.Täter_innen benutzen solches Material nicht als Ersatz für tatsächliche Handlungen, sondern als Erinnerungsstück oder auch als Trophäe. In Bezug auf Tauschplattformen und Foren auch als Währung, als Statussymbol, als wirtschaftliche Anlage.

Das ist wichtig zu wissen: Es geht nicht um die Personen, die abgebildet sind.
Es geht um Besitz. Um Macht. Um die Mit.Täter_innen und um Verewigung.

In dem SternTV-Beitrag wird vorgeschlagen, computergeneriertes Material zu erstellen, um in geschlossene Foren, in denen Material getauscht wird, einzudringen.
Für mich ist das ehrlich gesagt blanker Zynismus und wieder ein Punkt, auf den ich als Aktivist_in zeige und sage: Auf genau so eine Idee kann nur kommen, wer sich nie mit den Gewaltüberlebenden, Gewalterfahrenen, Gewalthinterbliebenen, Gewaltausübenden und Konsument_innen von Gewaltdokumentation auseinandergesetzt hat.

Denn: den Ersteller_innen, den Täter_innen, den Konsument_innen, den Verbreiter_innen, den Wegbereiter_innen ist es egal, ob da eine Animation abläuft oder ein echter Mensch gequält wird.
Auch digital erstelltes Material, das Gewalt an Menschen darstellt, ist Material, das Gewalt an Menschen darstellt.
Es wird Konsument_innen finden. Einen Fetisch gibts für alles und ja, auch animierter Gewaltsex* gehört dazu.
Es verhindert nichts, nur weil es keine reale Szene zeigt. Die Szene wird durch den Film real und das ist, was zu verhindern ist.

Meiner Ansicht nach, ist es die Aufgabe der Polizei die Produktion und die Umstände, durch die diese möglich wird, sowie die Verbreitung solchen Materials zu verhindern. Für mich auch: egal, ob real oder digital animiert oder in Form von “so tun als ob” (zum Beispiel Material, das zeigt, wie Menschen Puppen, die Kindern nachempfunden sind, “sexualisiert misshandeln”).
Was die Polizei aber tatsächlich tut ist: ermitteln, wenn es bereits passiert ist.

Das ist ein altes Dilemma der Strafverfolgungsbehörden, das weiß ich – es ändert aber nichts daran, dass der Staat Deutschland sich einen, was die Straftatsprävention- und –intervention, die “Sicherheitsherstellung- und aufrechterhaltung” angeht, doch eher dysfunktionalen Apparat hält, um sich nach innen und außen zu sichern und zu schützen.

Hinzu kommt ein Aspekt den Herr Fock im Interview mit dem Infoportal Rituelle Gewalt aufbringt: Irgendwann sieht eine digitale Figur einem real existierendem Menschen sehr ähnlich – und was macht das für ein Fass auf? Und wer kommt für daraus entstehende Schäden und Schwierigkeiten auf?

Fock betont wie Wichtigkeit der Freiwilligkeit, wenn es um die Frage nach der Zurverfügungstellung des Materials von eigenen Gewalterfahrungen geht. Er sagt auch, bei den Ermittlungsbehörden brauche es eine Anlaufstelle für Menschen, die sich das vorstellen können oder darüber nachdenken oder auch: sich fragen, ob es Material von ihnen im Internet gibt.

Die Gedankenkreisel um genau diese Ungewissheit ob oder ob nicht irgendwas im Netz gelandet ist, kenne ich auch.
Heute bin ich jedoch an einem Punkt, an dem mir das die Weiterentwicklung und Aufarbeitung der Gewalterfahrungen nicht mehr erschwert oder verwehrt. Ich gehe pauschal davon aus, dass es Material von meinen Gewalterfahrungen im Internet gibt, einfach, weil es in den Kontexten, in denen definitiv welche produziert wurden, eine logische Verwertungsinstanz darstellt.

So sehr das Außenstehende vielleicht auch erschüttert: Mir hilft es heute zu wissen, dass es bei all dem nie um mich ging, sondern um diese Menschen und ihre Interessen. Es hat meinen Körper getroffen, aber das Ziel war und ist bis heute (mindestens im Welt- und Selbstbild der Mit.Täter_innen) etwas anderes.
Und genau das kann man Mit.Täter_innen und Konsument_innen meiner Ansicht nach nehmen.

Zum Beispiel, indem Material jeder Art gelöscht bzw. unzugänglich bis zur polizeilichen Bearbeitung gemacht wird oder, indem Forenbetreiber_innen zur Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden gezwungen werden können, sobald diese auch nur den begründeten Verdacht hat, dass es sich um eine Plattform zum Tausch von illegalem Material handelt.

Daneben aber auch, indem man Mit.Täter_innen mit den Überlebenden und Hinterbliebenen ihrer Tat.en konfrontiert.
In Konkreten natürlich nur, wenn diese dem auch zustimmen, im Allgemeinen jedoch mit einer verbesserten Präsenz von Gewalterfahrenen, –überlebenden, – hinterbliebenen in der Öffentlichkeit.

Vielen Menschen ist nicht klar, dass aus vielen Kindern im Wort “Kinderpornografie”, irgendwann Erwachsene werden bzw. geworden sind.
Genauso, wie manche von der Gewalt traumatisierte Menschen, sich immer wieder hilflos, ausgeliefert, misshandelt und gedemütigt wie ein Kind erleben, weil sie mit Flashbacks und anderen Traumafolgen umgehen müssen, so haben die Täter_innen ihre Opfer für immer als Opfer, als kindlichen Körper, als unterlegenes Objekt in Erinnerung, auf Band oder Fotopapier.

Und genauso wie es für Gewalterfahrene wichtig ist, sich als mündiges Subjekt, als selbstbestimmte erwachsene Person zu begreifen und erleben, um zu heilen, Abstand zu gewinnen, zu verarbeiten, halte ich es für wichtig auch Mit.Täter_innen diesem Realitätscheck zu unterziehen und ihr Material als etwas zu enttarnen, dessen Sinn und Zweck ganz allein in ihnen passiert.

Nicht, damit sie begreifen, was sie getan haben, sondern, dass sie es einem Jemand angetan haben. Einem Jemand, das heute erwachsen ist, wie sie es damals waren und heute sind.
Und damit sie begreifen, dass sie sich selbst mit etwas umgeben, dass nur deshalb ewig bleibt – ihnen “nicht genommen werden kann” – weil sie sich selbst nur in dieser Vergangenheitsform erleben können/wollen.
Und nicht, weil das, was sie ihren damaligen Opfern angetan haben, auf ewig so geblieben ist, wie sie es angerichtet haben.

Natürlich ist besonders Letzteres etwas, das wenig mit der Strafverfolgung zu tun hat oder damit, was man machen kann, um Foren und Plattformen aufzulösen. Ich glaube jedoch, dass es wichtig ist, solche Aspekte und Möglichkeiten nicht außer Acht zu lassen, denn sie formen die gesellschaftlichen Kontexte, in denen man über den strafrechtlichen Umgang mit solchen Straftatbeständen nachdenkt.

Einen Schritt in diese Richtung hat Ingo Fock mit seinem Beitrag geleistet.
Gewalterfahrene als Personen zu markieren, die Rechte an den Materialien haben, die sie jedoch selbst nicht einfordern können, ist eine neue Art auf die Problematik der Gewaltdokumentation zu schauen.

Es wird deutlich: für diese Herangehensweise gibt es keine Strukturen. Gäbe es Strukturen, ergäben sich neue Mittel und Wege, wie mit dem Problem, wie mit dem Umstand, dass diese Gewalt passiert, umgegangen werden kann. Es zeigt auf: an erwachsene ehemalige Opfer und ihre Rechtsansprüche über das Unrecht, das ihnen mit der dokumentierten Gewalt geschah, hinaus, hat man bisher noch nicht gedacht.

Wie denn auch, spricht man doch nachwievor überwiegend von Kindern, die zu Opfern werden, statt von Erwachsenen, die Kinder waren, als sie zu Opfern gemacht wurden.

Hört auf von „Kinderpornographie“ zu sprechen!

Krefelderin meldet Kinderpornografie der Polizei – und wird deswegen entlassen„, so titelte vorgestern die westdeutsche Zeitung.
Es geht um eine 24 Jahre alte Mitarbeiterin eines Fotostudios, die Fotos eines Kunden bearbeiten wollte, um korrekte Abzüge herzustellen und dabei entdeckte, dass es sich um sogenannte „kinderpornografische“ Bilder handelte. Sie sprach ihren Vorgesetzten darauf an und drängte darauf zur Polizei zu gehen.
Ihr Chef hingegen meinte, da keine Handlungen an den Kindern zu sehen seien, könne man sich den Gang zur Polizei schenken. Sara Dahlem hingegen, ging zur Polizei, wo man die Bilder sehr ernst nahm und Ermittlungen einleitete, die den Verdacht erhärteten.
Ihr Vorgesetzter entließ sie in Folge dessen mit der Begründung „sie hätte sein Vertrauen missbraucht und Daten gestohlen“.

Ich habe mich gestern mit jemandem über Twitter ausgetauscht und dabei am Ende geschrieben:
„Schweigen ist das Verbrechen Nummer 1, wenn es um Straftaten geht“
Und ich weiß, dass ich damit Recht habe,
Es gibt kein Gesetz, das Menschen zu Aussagen zwingt.
Es ist lediglich ein Gebot, zur Aufdeckung und Klärung von Straftaten beizutragen, indem man Beweise und Aussagen an die Polizei richtet.
Ein Appell an Zivilcourage sozusagen, dem Frau Dahlem nachgekommen ist und dafür auch geehrt wurde.

Das Problem beginnt beim Thema „Kinderpornografie“, meiner Meinung nach, oft schon bei der Unklarheit darüber, was genau der Straftatbestand ist.
Der ehem. Chef der jungen Frau war der Meinung, um solche Fotos als pornographisch zu bezeichnen, müsse Misshandlung zu sehen sein, was faktisch falsch ist. Das ist, was der Begriff „Pornographie“ vermittelt.
Das, was man im Sexkino oder auf diversen Streamingplattformen im Internet findet (und jetzt rede ich von legaler Pornographie), stellt Sex unter erwachsenen, mündigen Personen dar, die dafür bezahlt werden zu tun, wobei sie gefilmt, fotographiert und sonst wie aufgenommen werden.
Es sind Schauspieler, die ihre Arbeit entlohnt bekommen und strenge Auflagen erfüllen müssen, um dieser nachzukommen. Sie können (mehr oder weniger) frei entscheiden, ob sie so dargestellt werden wollen oder nicht. Sie unterzeichnen einen bindenden Arbeitsvertrag.

Kinder sind nie mündig. Sie sind nicht geschäftsfähig. Sie können nicht frei wählen, wie sie dargestellt werden und wo. Nie! Selbst Kindermodels unterzeichnen keine Arbeitsverträge, sondern immer ihre Eltern bzw. ihr Vormund. Das ist schon mal der grundlegendste Punkt bei der Unterscheidung zwischen legaler Pornographie und illegaler Nacktheitsdokumentation.

Dann die Darstellung.
In dem Artikel steht, dass die Frau freudlose nackte Kinder sah- ich vermute mal, dass es sich um sogenannte „Posing-Aufnahmen“ gehandelt hat. Kinder, die in einer Haltung von SexdarstellerInnen standen, saßen oder lagen. So, wie es ihnen von jemandem gesagt wurde.
Es seien auch explizite Darstellungen von Genitalien dabei gewesen.
So zack- da ist schon der Straftatbestand.
Immer wenn darauf abgezielt wird, mit der Darstellung von Kindern bzw. ihrer Körper, eine sexuelle Stimulierung zu provozieren, ist völlig klar, worum es sich handelt! Mit dem Posing zum Beispiel ist absolut klar, was erreicht werden soll. Bei der expliziten Darstellung von Körperteilen, außerhalb medizinischer oder lebenswirklichkeitsnaher Kontexte, ist es das Gleiche.

Ein Foto von nackt im Pool badenden Kindern, im Garten, im Sommer, bei einer Feier, ist für die Justiz kein Fall von Kinder“pornografie“- was natürlich nicht heißen muss, dass ein Konsument mit sexuellem Interesse an Kinderkörpern, dieses Foto nicht auch erregend findet.

An dieser Situation regt mich der ehem. Vorgesetzte natürlich am Meisten auf. Nicht nur, weil er seine Angestellte für ihre Courage bestraft hat und dafür auch noch den egoistischsten Grund angab, der mir dazu in den Sinn kommt, sondern, weil er aufgrund seiner eigenen Desinformation, im Grunde genommen, fast noch eine Quasi- Mittäterschaft seiner Angestellten verursacht hätte.
Sie hätte mit der Herstellung der Abzüge illegales Material produziert! Wissentlich- denn ihr war ja schon klar, was auf den Bildern zu sehen ist.

Der zweite Punkt ist, der Menschliche. Einfach davon auszugehen, dass sein Wissen richtig ist und im Nachhinein nicht einmal den- Verzeihung- Arsch in der Hose zu haben und seiner Angestellten zu sagen: „Boa ja, du hattest Recht. Ich habe mich getäuscht. Ich habe es nicht besser gewusst- tut mir leid! Gut, dass du nicht auf mich gehört hast.“, das ist einfach niedrig. So etwas ist, in dem Fall, die Schublade noch unter der Untersten.

„Kinder“pornographie“ stellt, laut Bundeskriminalstatistik, 15% der gesamten Straftaten, die gemeldet wurden. Und sie stellt lediglich ein Produkt von (sexueller) Kindesmisshandlung dar, welche noch weniger oft tatsächlich auch bei der Polizei aktenkundig wird. Es ist eine Mauer, die sich zusammensetzt aus Heimlichkeit, Profitgier, Angst und Schweigen, die eine Aufklärung der Straftat verhindert.

Oft wird sie auch noch eingehüllt in einen Schleier von Grenzlegalität.
Beispiel: FKK- LiebhaberInnen und ihre Lobby.
Monika Gerstendörfer beschrieb ihrem Buch „Der Kampf um die verlorenen Wörter“, wie die Tauschbörse in diesem Bereich, mehr oder weniger offen Nacktheitsdokumentation von Kinderkörpern in Umlauf bringen kann. Der Titel sagt etwas über einen Familienurlaub an der See- zu sehen sind aber nackte Kinder, die stundenlang Holz hacken. Von hinten gefilmt, immer wieder. Kinder, die breitbeinig im Sand sitzen und ganz offensichtlich immer wieder Anweisungen erhalten.
Unterm Strich: Kinder“pornographie“. Hier sind meine Anführungszeichen sogar richtig gut gesetzt, denn pornographisch, im Sinne legaler Sexfilme, ist an Holz hackenden Kindern jawohl mal so gar nichts.
Dieser Film löst ausschließlich bei Menschen mit sexueller Präferenz auf Kinderkörper auch sexuelle Erregung aus. Er ist ergo gezielt für diese Konsumenten gemacht worden. Und diese würden einen Teufel tun, um zur Aufklärung der Umstände der Entstehung dieser Filme beizutragen. Sie profitieren davon- werden zu einem Täter, indem sie konsumieren, ohne den Besitz zuzugeben oder der Polizei zu melden, woher sie ihn haben.

Schweigen ist eine Täterschaft ohne Strafe. Erst bei Kenntnis der Polizei von Kenntnis eines Täters oder Zeugen, kann es ausgelegt werden in Verschleierung oder (Be- ) Hinderung der Polizei bzw. später vor Gericht, der Justiz.

Das Schweigen der Opfer, ist die zweite Stütze dieser Mauer.
Wie gesagt, ist Nacktheitsdokumentation von Kindern zur sexuellen Erregung anderer Menschen, lediglich ein Produkt des Tatbestandes der (sexuellen) Kindesmisshandlung. Schon das Erzwingen diverser Posen ist Kindesmisshandlung, egal, ob sie dann für Dokumentationszwecke gefilmt oder fotographiert werden, oder nicht.

„Gutes Material“ erfordert Übung und das komplette Ablegen von schamhaften Verhalten. Kein Kind „übt“ diese Posen und Handlungen freiwillig ein. Es steht immer Angst, Bemühen um Fürsorge und Entsprechung der Autorität zur Sicherung des eigenen Überlebens im Vordergrund. Sie müssen sich foltern lassen, um zu überleben.

Im Zuge dessen sollten wir auch, wie Monika Gerstendörfer es bereits zu Lebzeiten vorschlug, den Begriff der „Kinderfolterdokumentation“- oder so wie ich jetzt- die Umschreibung der „Nacktheitsdokumentation von Kindern zur sexuellen Erregung anderer Menschen“, verwenden.
Diese Begriffe sind klarer. Sie verleiten nicht dazu, in den Kindern bezahlte, mündige SexarbeiterInnen zu sehen, wie Dolly Buster und ihre KollegInnen. Außerdem verhindern sie die Vorstellung von „Sex mit Kindern vor laufender Kamera“.

Die Kinder in diesen Filmen, leiden auf basalster Ebene, werden ausgebeutet, spulen eingefolterte Handlungsmuster ab und haben keine Chance anders zu handeln. Und obendrauf, sind die Zeugnisse ihrer Qualen für immer im Internet, über lange Zeit auf Tauschbörsen, schwarzen Brettern, in Schubladen, auf Speicherkarten… im Umlauf. Von ihrem Leiden wird noch profitiert, selbst wenn sie erwachsen sind.
Sie schließen keine Verträge ab, die sie juristisch anfechten können und alles, was sie an Lohn erhalten, ist ihr eigenes Leben.

Ein Leben, um das sie zu Recht fürchten müssen, wenn sie sich der Polizei stellen, um Aussagen zu diesen Taten an sich zu machen. Diese Art der Dokumentation ist „ein Millionengeschäft“, wie es BKA-Chef Ziercke in der ZDF- Sendung „Missbrauch auf Mausklick“ sagte.
Wo viel dran hängt, wird viel getan, um es zu erhalten. So werden auch Opfer mit dem Tod oder mit der Zerstörung ihrer Glaubhaftigkeit bedroht. Letzteres ist übrigens noch das Leichteste, denn Ungläubigkeit und sogenanntes „victim blaming“ aus Vermeidungsintensionen heraus, sind Usus in unserer Gesellschaft.
Wir haben die Unschuldsvermutung eines potenziellen Täters fest etabliert (was gut ist- keine Frage! Falschanschuldigungen können ebenso zerstören, wie berechtigte), doch die grundsätzliche Annahme einer echten Opferschaft nicht.
Immer wieder wird zuerst gezweifelt und den Opfern eine (Mit-) Schuld, eine eigene Verantwortung, eine Provokation oder direkt die Lüge unterstellt. Gerade, wenn man als erwachsener Mensch angibt, als Kind (sexuell) misshandelt oder auf diese Art entblößt dargestellt worden zu sein, aber keine Sachbeweise liefern kann (was logisch ist, denn Kinder haben meistens nicht den Handlungsrahmen, der ihnen die Sicherung von dieser Art Beweisen ermöglicht).

Die Polizei „hasst“ reine Zeugenaussagen zu einem Fall, da die Wahrnehmung jedes Menschen unterschiedlich ist, vor allem aber in Bezug auf frühere Straftaten. Das Gedächtnis füllt Lücken selbstständig und das nicht 100%ig wahrheitsgetreu. So kann der Täter in Wahrheit 1,60m groß gewesen und bekleidet mit einem hellblauen Shirt, doch in der Erinnerung 2m groß mit einem weißen. Eine traumatische Misshandlungssituation für das Opfer stundenlang gedauert haben, in der Realität aber nur 20 Minuten.
Stichhaltige, wahre Angaben aber sind es, die die Polizei braucht, um aktiv zu werden.

Im Fall von Kinderfolterdokumentation wird es sogar noch haariger, denn die Polizisten dürfen nicht eigenmächtig, auf Tauschbörsen und diversen Plattformen, gezielt nach Filmen und Fotos der Opfer suchen. Sie würden sich dabei selbst strafbar machen. (Genauso wie die Opfer, wenn sie sich selbst so auf die Suche machen). Alles was sie tun können ist, bereits sichergestelltes Material zu sichten. Ist das Opfer nicht dabei, hat es eben Pech gehabt.
Keine Aufklärung, kein Ende der Gewalt an anderen Kindern.

Durch ihren couragierten Gang zur Polizei, hat Sara Dahlem dafür gesorgt, dass wieder ein paar Kinder die Chance auf Rettung durch Kenntnis der Polizei bekommen können. Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft und es kann zumindest gegen den Kunden, der ihr einen USB-Stick mit den Fotos zum Ausdrucken gab, ein Verfahren wegen Besitzes von „Kinderpornographie“ geben.

Ich für mich persönlich hoffe, dass sich ihr ehemaliger Chef in Grund und Boden schämt und sich in aller Deutlichkeit fragt, warum ihm so wichtig war, die illegalen Dateien des Kunden nicht bei der Polizei wissen zu wollen. Warum ihm das Vertrauen seiner Kunden auf seine Verschwiegenheit so viel wichtiger war, als die Aufdeckung von Kinderfolterdokumentation und damit der Schutz von Kindern überhaupt.

Für Sara Dahlem hagelt es nun Jobangebote und Lob von allen Seiten.
Sie hat es verdient und ich freue mich für sie.

Doch mein Appell bleibt: Hört auf von „Kinderpornographie“ zu sprechen! Nennt es Kinderfolterdokumentation oder umschreibt die Tatsachen!
Alles andere vermittelt, über die Sprache, den Opfern eine Wahl, die sie de facto nicht haben!

Zum „Porno“ werden diese Qualen erst durch Täteraugen.

OEG erster Akt

Heute war es nun soweit.
Ein erstes Informationsgespräch mit einer Vertreterin des Landschaftsverbandes, um einen Ablaufplan zu bekommen.

Zur Information meiner nicht betroffenen oder auf der Suche nach Informationen befindlichen Leser:
Wer Opfer einer Straftat wird, hat, weil es der Staat nicht geschafft hat einen zu schützen, Anspruch auf Entschädigung nach dem OpferEntschädigungsGesetz.
Nötig sind: eine Strafanzeige; ein Täter (welcher in Regress genohmmen wird) dazu und eine Verurteilung.
Natürlich gibt es viele viele Ausnahmefälle und viele Einzelfälle die sorgfältiger Begutachtung und allgemeiner Überprüfung bedürfen. (weitere Infos —> klick )
Aber als Grundinformation braucht man eigentlich nicht mehr zu wissen, um zu erkennen, dass die meisten Menschen mit DIS am Arsch sind, in Bezug auf eine Entschädigung durch dieses Gesetz.

Wir wurden sehr früh, sehr schwer und durch verschiedene Täter traumatisiert.
Alle Zeugen dieser Straftaten sind entweder selbst Täter oder Opfer. Namentlich vorgestellt hat sich dabei übrigens niemand, oder mir gar noch seine Adresse gegeben oder sonstiges…

Nähere Erklärungen zu “unserem Fall” werde hier natürlich nicht schildern, doch den einen oder anderen Punkt möchte ich von diesem Gespräch doch erwähnen und meiner derzeit übermäßigen Bitterkeit Raum geben.

Wir haben uns in Rücksprache mit der uns bereits seit Jahren vertretenden Rechtsanwältin entschieden, uns direkt vom Landschaftsverband Informationen geben zu lassen, wie eine Antragsstellung bei einem Menschen mit dem Hintergrund der organisierten (Pädo)Kriminalität aussehen kann.
Insgesamt dauerte das Gespräch etwa eine dreiviertel Stunde.
Die ersten 15-20min lauschten wir den Platitüten und allgemein zugänglichen Informationen, die jeder, der über eine Antragsstellung nachdenkt im Internet oder auch in jedem Flyer darüber, nachlesen kann.

Ich kam mir vor wie im Jobcenter.
”Ja also wenn sie Leistungen von uns möchten, dann muss in jedem Fall eine Strafanzeige gestellt werden, ansonsten entziehen Sie sich ihrer Mitwirkungspflicht…”
Grundsätzlich mal: Wir MÖCHTEN keine Leistungen! Wir BRAUCHEN sie (weil es auch hier der Staat verkackt hat sich zu kümmern!) und wir haben verdammt und zugenäht EIN VON DER GESETZGEBUNG ZUGESICHERTES RECHT auf Leistungen dieser Art!!!
Wir kommen nicht; um um etwas zu bitten! Wir kommen um etwas einzufordern! Um etwas einzufordern, das uns zusteht und nur deshalb nicht an uns heran gereicht wird, weil man vorher überprüfen muss, ob die Forderung gerechtfertigt ist- so richtig echt und wirklich.
Und diese Überprüfung halte ich für grundsätzlich gerechtfertigt und okay. Und um diese Überprüfung zu erleichtern, wirke ich selbstverständlich so gut mit wie es mir nur irgendmöglich ist!

Allein die Sprache liess mir heute schon wieder die Galle den Hals hochkriechen. Was ist das für ein Ding, das es diesen Menschen erlaubt, mit Menschen, die ihre Rechte einfordern und entsprechende Anträge stellen, zu sprechen als wären sie ein elendiges Bettelpack?!
Ich sitze dort und fühle in meinem Anliegen impliziert, dass ich mir etwas unerlaubt nehmen will, weil ich es einfach mal so möchte… wie man manchmal einfach ein Eis möchte, weil Sommer ist und es einfach erfrischend und nett wäre.
Ich komme aber dahin, hab fett zugeschwollenes Gesicht und brauche ein Eis, um etwas sehen zu können! Aber das muss ich erstmal beweisen…

Nun ja, nach etwa 23 Minuten brauchte ich das erste FishermensFriend. Es zeichnete sich ab, dass man doch mehr auf unsere Situation bezogen nachbohren musste.
Erst nach der vierten oder fünften Schleife, (ich habe eine echt tolle Anwältin, die hartnäckig ist und sich nicht einfach abspeisen lässt!) bemerkte die Frau dann auch endlich, dass sie sich selbst widersprach! Und bemerkte, dass sie uns leider keinen konkreten Laufzettel geben konnte.
Die Logik, dass wir erst Schutz bräuchten der garantiert ist, um eine Anzeige zu erstatten (um unserer Mitwirkungspflicht nachzukommen) war schon klar. Aber dass man diesen Schutz erst dann bekommt, wenn man eine Anzeige erstattet hat… irgendwie brauchte das eine eeeewige Schleife zu ihr hin.
(Da saß ich schon mit dem zweiten Fishermen im Mund, weil ich einen kurzen Anflug von Wahnsinn(sungeduld wegen Dummheit!) hatte.

Naja, das Gespräch endete mit dem Wissen, dass eine Gefährlichkeit des Täters nachgewiesen sein muss bzw. die Organisation als gefährlich bewertet sein muss, um sich eventuell vielleicht auf eine Ausnahmeregelung einzulassen… ganz objektiv natürlich. [Nein nein, man fängt nicht an in bestimmte Richtungen zu denken, wenn man an “organisiertes Verbrechen” denkt… nein nein.. Hollywood und Co kommen da natürlich NIE drin vor… und dafür gibts ja dann die Glaubwürdigkeitsgutachten…, welche, wie uns die Frau mit eindringlich mahnender Stimme mitteilte, sehr viel Geld kosten. Netterweise hat sie sogar noch genau gesagt, wieviel- so dass hier gleich wieder die “wir sind zuviel” Lampe aufblinkte. ]

Naja. Also: Nichts Neues für uns eigentlich.
Aber mir ist aufgefallen, wie wichtig die parteiische Vorinformation für uns gewesen ist. Alle Informationen rund um das Thema des OEG haben wir von der Opferhilfe, Frauenberatungsstellen, unserer Rechtsanwältin und anderen Betroffenen. Wäre dies ein erstes Informationsgespräch gewesen, hätten wir unser Ansinnen sofort und auf der Stelle zurückgezogen.
Wäre unsere Rechtsanwältin nicht so großartig renitent und professionell dreist, hätte ich heute wohl wieder gelernt, dass Wahnsinn forciert und entsprechend genutzt wird.

Trotzdem bin ich wieder bei der Erkenntnis gelandet, dass es nichts Schlimmeres als den durch Erfahrung klugen und organisierten Täter gibt. Er nutzt die Lücken des Systems und kann sich darauf verlassen damit durchzukommen.
Der Gedanke, dass es angesichts der, im Jahre 2007 von der polizeilichen Kriminalstatistik  angegebenen, 11.357 Fälle von Kinderfolterdokumentationsprodukten (infamerweise nachwievor “Kinderpornographie” genannt und damit Kinder als bezahlte Schauspieler darstellend!!!), auch Opfer geben muss, ist noch nicht angekommen. Ganz offensichtlich nicht. Dass es das gibt- dass die Existenz dessen endlich anerkannt ist… darüber dürfen wir Opfer uns heute freuen! Und darüber freue ich mich auch- ganz ehrlich!
Ich freue mich aber vorallem deshalb darüber, weil ich so diesen Kampf um die Existenz dessen nicht auch noch zu führen brauche.

Dass ich nur beweisen muss, wirklich deshalb ein so verdammt beschissen schweres; verkrüppelnd anstrengendes Leben führe, weil jemand mich zerstört hat und nicht, weil ich so geboren wurde.

Das ist so krass, dass ich mich nicht etwa frage: “Schaffen wir es genug vernünftige Aussagen zu erlebter Gewalt zu machen?”, sondern: “Haben wir genug positive Ressourcen, um uns von dieser tiefen Bitterkeit zu erholen, die uns nun immer wieder und wieder begegnen wird?”.

Heute hatten wir sie noch nicht.
Heute mussten wir diese Bitterkeit rausschwemmen.

Aber es gibt ja noch viele viele Morgens …