note on: der Polizei die Bilder der eigenen Gewalterfahrung zugänglich machen?

Die Dokumentation von sexualisierter Gewalt am eigenen Körper, an der eigenen Seele, der Polizei übergeben, um in geschlossene Foren einzudringen und Mit.Täter_innen so ausfindig zu machen.
Das ist ein Vorschlag, den Ingo Fock, Vorsitzender von “ gegen Missbrauch e.V. ” kürzlich in einer Live-Diskussion mit der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann aufbrachte und auch in einem Interview im Infoportal Rituelle Gewalt besprach.
Im Folgenden möchte ich beschreiben, wie ich das sehe.

Grundsätzlich: Auch Menschen, deren Gewalterfahrungen gefilmt, fotografiert, schriftlich beschrieben oder sonst wie dokumentiert wurden, haben Persönlichkeitsrechte an dem Material. Schon deshalb ist die Verbreitung von solchen Medien ein weiterer Gewaltakt, der den Gewalterfahrenen angetan wird.
Für mich: Völlig unabhängig davon, wer sie dann zu sehen bekommt.

Es stellt mich bereits vor eine enorme Hürde damit umzugehen, dass sich in meiner Therapeutin unweigerlich Bilder von mir in diesem Körper, in der von mir geschilderten Situation, entwickeln. So funktionieren Gehirne und weder ich noch sie können etwas dagegen tun.
Was wir tun können ist, diese Bilder zu entfernen und als das nehmen, was sie sind: die Art, wie Gehirne Aufgenommenes (Erfahrenes) verarbeiten.
Das heißt: Wir können einen Umgang damit finden, dass es sie gibt und, dass sie verschwinden, sobald sie verarbeitet sind.

Genau das passiert mit Gewaltdokumentationen, die von Mit.Täter_innen und Konsument_innen sexualisiert und benutzt werden, nicht. Auch nicht, wenn die Polizei sich das Material angesehen hat und die_n Täter_in.nen gefunden und evtl. (!) verurteilt wurden.
Da stellt sich mir die Frage: Wozu sollte ich das Material, von dem ich weiß, dass es das von mir gibt und kursiert, zur Verfügung stellen, wenn es doch weiterhin existieren muss/soll (und also potenziell immer wieder angesehen werden kann)?

Viele Mit.Täter_innen benutzen solches Material nicht als Ersatz für tatsächliche Handlungen, sondern als Erinnerungsstück oder auch als Trophäe. In Bezug auf Tauschplattformen und Foren auch als Währung, als Statussymbol, als wirtschaftliche Anlage.

Das ist wichtig zu wissen: Es geht nicht um die Personen, die abgebildet sind.
Es geht um Besitz. Um Macht. Um die Mit.Täter_innen und um Verewigung.

In dem SternTV-Beitrag wird vorgeschlagen, computergeneriertes Material zu erstellen, um in geschlossene Foren, in denen Material getauscht wird, einzudringen.
Für mich ist das ehrlich gesagt blanker Zynismus und wieder ein Punkt, auf den ich als Aktivist_in zeige und sage: Auf genau so eine Idee kann nur kommen, wer sich nie mit den Gewaltüberlebenden, Gewalterfahrenen, Gewalthinterbliebenen, Gewaltausübenden und Konsument_innen von Gewaltdokumentation auseinandergesetzt hat.

Denn: den Ersteller_innen, den Täter_innen, den Konsument_innen, den Verbreiter_innen, den Wegbereiter_innen ist es egal, ob da eine Animation abläuft oder ein echter Mensch gequält wird.
Auch digital erstelltes Material, das Gewalt an Menschen darstellt, ist Material, das Gewalt an Menschen darstellt.
Es wird Konsument_innen finden. Einen Fetisch gibts für alles und ja, auch animierter Gewaltsex* gehört dazu.
Es verhindert nichts, nur weil es keine reale Szene zeigt. Die Szene wird durch den Film real und das ist, was zu verhindern ist.

Meiner Ansicht nach, ist es die Aufgabe der Polizei die Produktion und die Umstände, durch die diese möglich wird, sowie die Verbreitung solchen Materials zu verhindern. Für mich auch: egal, ob real oder digital animiert oder in Form von “so tun als ob” (zum Beispiel Material, das zeigt, wie Menschen Puppen, die Kindern nachempfunden sind, “sexualisiert misshandeln”).
Was die Polizei aber tatsächlich tut ist: ermitteln, wenn es bereits passiert ist.

Das ist ein altes Dilemma der Strafverfolgungsbehörden, das weiß ich – es ändert aber nichts daran, dass der Staat Deutschland sich einen, was die Straftatsprävention- und –intervention, die “Sicherheitsherstellung- und aufrechterhaltung” angeht, doch eher dysfunktionalen Apparat hält, um sich nach innen und außen zu sichern und zu schützen.

Hinzu kommt ein Aspekt den Herr Fock im Interview mit dem Infoportal Rituelle Gewalt aufbringt: Irgendwann sieht eine digitale Figur einem real existierendem Menschen sehr ähnlich – und was macht das für ein Fass auf? Und wer kommt für daraus entstehende Schäden und Schwierigkeiten auf?

Fock betont wie Wichtigkeit der Freiwilligkeit, wenn es um die Frage nach der Zurverfügungstellung des Materials von eigenen Gewalterfahrungen geht. Er sagt auch, bei den Ermittlungsbehörden brauche es eine Anlaufstelle für Menschen, die sich das vorstellen können oder darüber nachdenken oder auch: sich fragen, ob es Material von ihnen im Internet gibt.

Die Gedankenkreisel um genau diese Ungewissheit ob oder ob nicht irgendwas im Netz gelandet ist, kenne ich auch.
Heute bin ich jedoch an einem Punkt, an dem mir das die Weiterentwicklung und Aufarbeitung der Gewalterfahrungen nicht mehr erschwert oder verwehrt. Ich gehe pauschal davon aus, dass es Material von meinen Gewalterfahrungen im Internet gibt, einfach, weil es in den Kontexten, in denen definitiv welche produziert wurden, eine logische Verwertungsinstanz darstellt.

So sehr das Außenstehende vielleicht auch erschüttert: Mir hilft es heute zu wissen, dass es bei all dem nie um mich ging, sondern um diese Menschen und ihre Interessen. Es hat meinen Körper getroffen, aber das Ziel war und ist bis heute (mindestens im Welt- und Selbstbild der Mit.Täter_innen) etwas anderes.
Und genau das kann man Mit.Täter_innen und Konsument_innen meiner Ansicht nach nehmen.

Zum Beispiel, indem Material jeder Art gelöscht bzw. unzugänglich bis zur polizeilichen Bearbeitung gemacht wird oder, indem Forenbetreiber_innen zur Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden gezwungen werden können, sobald diese auch nur den begründeten Verdacht hat, dass es sich um eine Plattform zum Tausch von illegalem Material handelt.

Daneben aber auch, indem man Mit.Täter_innen mit den Überlebenden und Hinterbliebenen ihrer Tat.en konfrontiert.
In Konkreten natürlich nur, wenn diese dem auch zustimmen, im Allgemeinen jedoch mit einer verbesserten Präsenz von Gewalterfahrenen, –überlebenden, – hinterbliebenen in der Öffentlichkeit.

Vielen Menschen ist nicht klar, dass aus vielen Kindern im Wort “Kinderpornografie”, irgendwann Erwachsene werden bzw. geworden sind.
Genauso, wie manche von der Gewalt traumatisierte Menschen, sich immer wieder hilflos, ausgeliefert, misshandelt und gedemütigt wie ein Kind erleben, weil sie mit Flashbacks und anderen Traumafolgen umgehen müssen, so haben die Täter_innen ihre Opfer für immer als Opfer, als kindlichen Körper, als unterlegenes Objekt in Erinnerung, auf Band oder Fotopapier.

Und genauso wie es für Gewalterfahrene wichtig ist, sich als mündiges Subjekt, als selbstbestimmte erwachsene Person zu begreifen und erleben, um zu heilen, Abstand zu gewinnen, zu verarbeiten, halte ich es für wichtig auch Mit.Täter_innen diesem Realitätscheck zu unterziehen und ihr Material als etwas zu enttarnen, dessen Sinn und Zweck ganz allein in ihnen passiert.

Nicht, damit sie begreifen, was sie getan haben, sondern, dass sie es einem Jemand angetan haben. Einem Jemand, das heute erwachsen ist, wie sie es damals waren und heute sind.
Und damit sie begreifen, dass sie sich selbst mit etwas umgeben, dass nur deshalb ewig bleibt – ihnen “nicht genommen werden kann” – weil sie sich selbst nur in dieser Vergangenheitsform erleben können/wollen.
Und nicht, weil das, was sie ihren damaligen Opfern angetan haben, auf ewig so geblieben ist, wie sie es angerichtet haben.

Natürlich ist besonders Letzteres etwas, das wenig mit der Strafverfolgung zu tun hat oder damit, was man machen kann, um Foren und Plattformen aufzulösen. Ich glaube jedoch, dass es wichtig ist, solche Aspekte und Möglichkeiten nicht außer Acht zu lassen, denn sie formen die gesellschaftlichen Kontexte, in denen man über den strafrechtlichen Umgang mit solchen Straftatbeständen nachdenkt.

Einen Schritt in diese Richtung hat Ingo Fock mit seinem Beitrag geleistet.
Gewalterfahrene als Personen zu markieren, die Rechte an den Materialien haben, die sie jedoch selbst nicht einfordern können, ist eine neue Art auf die Problematik der Gewaltdokumentation zu schauen.

Es wird deutlich: für diese Herangehensweise gibt es keine Strukturen. Gäbe es Strukturen, ergäben sich neue Mittel und Wege, wie mit dem Problem, wie mit dem Umstand, dass diese Gewalt passiert, umgegangen werden kann. Es zeigt auf: an erwachsene ehemalige Opfer und ihre Rechtsansprüche über das Unrecht, das ihnen mit der dokumentierten Gewalt geschah, hinaus, hat man bisher noch nicht gedacht.

Wie denn auch, spricht man doch nachwievor überwiegend von Kindern, die zu Opfern werden, statt von Erwachsenen, die Kinder waren, als sie zu Opfern gemacht wurden.

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