Kein Schicksal, keine Herzensgüte

„Haben Sie sich gestritten?“, fragt meine Neurologin auf der Suche nach einem Grund für das Ende der Therapie. „Nein, gar nicht“, antworte ich, „Das ist ja das schlimme. Das wär ja einfach.“
Weiter hinten tobt es. Ist wütend, obwohl es überhaupt keinen Sinn hat.

Zwei Tage vorher hatten wir mit der Therapeutin telefoniert. Das war so verabredet, weil ich mit der Wut nicht zurechtkam. Fürchtete, an einem nicht vorhersehbaren Punkt, die Ohnmacht hinter der Wut als unaushaltbar zu empfinden. Weiß, dass ich mich kümmern muss. Verantwortung übernehmen muss. Was in meinem Fall bedeutet, genau nicht zu tun, was das bindungszerstörte Innere will: Dissoziation, Trennung, Vernichtung bis (es) nicht.s mehr ist.
Sie hatte eine lange E-Mail von uns bekommen und war nicht darauf vorbereitet, dass ich mich damit befasst haben würde. Dass ich nicht zulassen würde, dass wir darüber reden. Dass ich ihr keinen Raum für eine Verdrehung unserer Beziehung geben würde – und uns keinen für eine Reinszenierung.

Ich sagte ihr, dass ich glaube, dass sie uns das, was die Inneren sich, uns, von der Auseinandersetzung wünschen, nicht geben kann, selbst wenn sie wollte, weil sie noch zu nah dran ist und ich, Hannah, die funktionale Helfertraumaschale, gar nicht nah genug dran bin. Und dass wir nichts von einer Auf.arbeit.ung mit ihr haben, wenn sie nicht mehr mit uns arbeiten will.
Therapie ist Beziehung, Beziehung ist Arbeit, Arbeit war die Grundlage unseres Kontaktes. Sie hat uns genauso wenig wie viel einen Gefallen damit getan, mit uns zu arbeiten, wie es mir, uns, Kraft gekostet hat, mit ihr zu arbeiten. Es ist ihr Job und meine Existenz. Kein Schicksal, keine Herzensgüte – mein Versuch unser AmLebensein aushaltbar zu machen und all die Unterstützung und Begleitung, die sie bieten konnte. Nicht mehr, nicht weniger und davon vieles, was ich als Erfahrungswissen nie verlieren möchte, gerade weil es kein Geschenk von ihr, sondern das Ergebnis meiner, unserer, Arbeit, unseres Mutes, unserer Anstrengungen ist.

Um einen Rahmen zu spannen, schlug ich vor, in einem halben Jahr einen Termin für einen Abschied zu vereinbaren. Wir sollen sie anrufen, um ihn zu vereinbaren und sind damit wieder die Person, von der alles ausgeht, die vorgeblich alles in der Hand hat, obwohl völlig klar ist, dass das nicht stimmt.

Ich glaube nicht, dass ich diejenige sein werde, die sie in 6 Monaten anruft.

Initiative Phönix: “nach dem Fonds ist vor dem Fonds”

Initiative Phoenix – Bundesnetzwerk für angemessene Psychotherapie e.V. fordert eine Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie um einen Behandlungsrahmen für komplexe Traumafolgestörungen

Frankfurt am Main, 13. Februar 2016.

Die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins Initiative Phoenix – Bundesnetzwerk für angemessene Psychotherapie e.V. trafen sich am Samstag, um über in diesem Jahr bevorstehende wichtige Änderungen für Menschen zu beraten, die wegen komplexer Traumafolgen Hilfebedarf haben. Zum 30. April 2016 wird die Möglichkeit enden, Leistungen aus dem „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ beantragen zu können.

Vor diesem Hintergrund wird sich die Versorgungsrealität vieler Betroffener wieder drastisch verschlechtern. Aus zahlreichen Rückmeldungen aus Selbsthilfe- und anderen Fachkreisen wissen wir, dass das näher rückende Ende der „Atempause“ im Kampf um die Finanzierung von Hilfebedarf Vielen derjenigen, die Leistungen aus dem Fonds erhalten konnten, und auch deren Angehörigen, Helfenden und Behandelnden Sorge bereitet.

Das Problem der fehlenden Therapiefinanzierung für Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf durch komplexe Traumafolgen, zu denen viele von sexueller Gewalt in Familien Betroffene gehören, ist nicht neu. Wie eine Untersuchung der psychotherapeutischen Versorgungsrealität komplex traumatisierter Menschen in Deutschland (Initiative Phoenix, 2012) zeigt, scheitern mögliche Behandlungserfolge oft daran, dass den gesetzlichen Krankenkassen eine Grundlage für die Finanzierung bedarfsgerechter Therapien für diese Patientengruppe in der Psychotherapie-Richtlinie fehlt.
Die Folge ist laut unserer Erhebung und anderer Studien, dass mit dem Lebensalter der Betroffenen die Kosten für die Versorgung von Chronifizierungen körperlicher und psychischer Folgeerkrankungen steigen, langfristige Früh- und Erwerbsunfähigkeitsberentungen zunehmen, vielfach vermeidbarer stationärer Behandlungsbedarf eintritt, kostenintensive und gesundheitsgefährdende Dauermedikationen nötig werden und vieles mehr.

Sozialrechtlich hat in Deutschland jede/r Krankenversicherte Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn diese ein Leiden verringern oder eine Verschlimmerung verhindern kann. Die Initiative Phoenix fordert deshalb, die Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie um einen Behandlungsrahmen für komplexe Traumafolgestörungen, damit Kostenträger die Möglichkeit haben, diesem Anspruch angemessen gerecht zu werden. Wenn der Gemeinsame Bundesausschusses die Psychotherapie-Richtlinie um einen Behandlungsrahmen für komplexe Traumafolgestörungen ergänzt, ist das eine gute Gelegenheit, endlich etwas an der Versorgungsrealität Betroffener zu verbessern.

Zeichnen Sie unsere Petition im Internet: https://www.change.org/p/bedarfsgerechte-psychotherapie

Kontakt:
Initiative Phoenix – Bundesnetzwerk für angemessene Psychotherapie e.V.
c/o Johanna Sommer
PF 2334
37013 Göttingen
E-Mail: initiative-phoenix@gmx.de