Wehklage

Es ist faszinierend wie „Im Zweifel für den Angeklagten“ immer wieder zu „Im Zweifel gegen das Opfer“ wird. Sogar in meinem eigenen Kopf.

Wir können machen, was wir wollen. Eigentlich.
Eigentlich können wir den Antrag auf Leistungen aus dem FSM abschicken und fertig. Das ist nicht das Gleiche, wie zur Polizei gehen und zu sagen: „Die da haben …“.
Es ist keine Anklage.
Es ist Wehklage.

Es geht darum, dass es weh getan hat. Dass es noch immer weh tut. Dass ES und DAS DA in einem Leben waren, sind und wirken und wirken und wirken.
Es ist eine Klage für die wir erschreckend wenig Kompetenz aufbringen, weil sie von uns das Gefühl erfordert berechtigt zu sein. Man schliddert dort sehr an der Frage entlang, was man verdient hat.

Wir sind ein privilegiertes Ex-Opfer.
Wir wurden und werden gehört. Wir wurden und werden unterstützt. Es gibt so viele Menschen mit einer ähnlichen Geschichte wie unserer, bei denen das nicht so ist. So viele, die es sich noch nicht erlauben können (dürfen/sollen) als Personen sichtbar zu sein, denen Gewalt angetan wurde. So viele, die sich im Zweifel immer wieder gegen sich selbst entscheiden (müssen).

Der Blick auf andere gleich und/oder ähnlich betroffene Personen ist an dieser Stelle aber nichts weiter als ein Vermeidungstanz.
Weh ist Weh – auch der Fuß der reichsten, mächtigsten, glücklichsten, sorglosesten Person der Welt tut weh, wenn jemand mit einem Hammer drauf haut. Schmerz orientiert sich nicht an Privilegien. Einzig die einen Schmerz verursachende Instanz orientiert sich an Privilegien. Auch dann, wenn sie das nicht bewusst tut, tut sie es.

Es ist die veränderte Grundlage des Antrages, die uns den Boden unter den Füßen wegreißt.
Wir sind ein privilegiertes Ex-Opfer, weil wir seit Jahren trainieren eines von den „guten Ex-Opfern“ zu sein. Wir sprechen nicht über Glaubwürdigkeit, vermischen „Sexualität“ nicht mit „Gewalt“  und nicht zuletzt belästigen wir niemanden mit unserem Weh, obwohl wir uns dazu äußern.
Wir haben gelernt, dass man immer darüber hinweg redet und wie man das am Besten anstellt.

Aber das Mitteilen von Gewalterfahrungen ist bis heute beschränkt auf einige wenige Sitzungen im Kokon aus Schweigepflicht und therapeutischer Arbeitsbeziehung.
Und Wehklagen ist selbst im therapeutischen Setting eine extrem seltene Sache.

Wehklage gilt als Zeitverschwendung. Weil es in keinem Aspekt des täglichen Lebens, reicht sein Weh zu beklagen, um etwas zu bekommen. Sei es Trost, sei es Unterstützung, sei es Hilfe.
Manchmal sehen wir, wie der allgemeine Umgang mit Ungemach jeder Art beeinflusst wird. Gerade, wenn wir miterleben, wie schon kleine Kinder nicht einfach nur ihren Schmerz herausweinen und klagen dürfen, sondern auch gleich noch sagen müssen was wann wie wo warum passiert ist, damit die Erwachsenen gleich mal einschätzen, wie berechtigt das Weinen und Klagen denn nun ist und wie lange und in welcher Art ja sowieso.

In unserer Familie* hat man kein Weh.
In unserer Familie* hat man Krankheiten und Zeugnisse seines eigenen Wertes oder man übertreibt und will sich was erschleichen. Man klagt nicht – man wird beklagt. Beispielsweise als krankes Kind. Als Enttäuschung, die auf verschlungenen Pfaden etwas am eigenen Wert verändert.

Und heute sind wir erwachsen, alleine, eigenverantwortlich und könnten tun, was wir wollen.
Auch wehklagen.
Wir könnten uns ernst nehmen, den Schmerz am ES im Inmitten als unseren anerkennen und DAS DA als wahrhaftig akzeptieren, gerade weil dort niemand ist, der Zweifel ausdrückt, gerade weil es nicht nötig ist Beweise anzubringen, gerade weil man weiß, dass es sein kann, wie es für viele ist.

Aber.


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