Gestern am 26.6. 2014 war internationaler Tag der Folteropfer.
Das Institut für Menschenrechte trägt immer viele gute Sachinformationen zum Thema zusammen und macht auch in diesem Jahr, wie so ziemlich jede Organisation mit dem Schwerpunkt “Menschenrechte”, darauf aufmerksam, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter bis heute im Grunde ein Ehrenämterposten mit dem Prüfungsauftrag sämtlicher Heime, Kliniken und Verwahrungsanstalten von Deutschland ist.
Es geht um Geld, Verantwortung, Schuld, den Begriff der Folter.
Es geht nicht darum Opferschaft als einen Zustand zu markieren, der vorbei geht und doch so tiefgreifende Spuren hinterlässt, dass das “nach der Folter”; “nach der Opferschaft”; “nach der Täter-Opferschaft”; “nach der Zeuge von Folter – schaft” gleichsam als sowohl Folter-, als auch Gewaltpräventionsraum anzusehen ist.
Folter ist ein Akt der Gewalt, der weit mehr als Symptome einer PTBS entstehen lässt, wie quälende Ängste, Flashbacks und darauf aufbauend Vermeidungsverhalten und Somatisierungen. Das Ziel von Folter ist es, zu Gunsten Dritter, sämtliche Internalisierungen über Werte, Normen, emotionale Bezüge in einem Individuum zu zerstören.
In manchen Kontexten steht am Ende der Folter eine Aufgabe Funktion des Individuums, zum Beispiel als SoldatIn Teil einer (Bürgerkriegs) Armee zu werden, oder als SpionIn, KurierIn oder auch bloßes Objekt zur Benutzung jeder Art eingesetzt zu werden.
In anderen Kontexten steht am Ende der Folter, die Integration in eine Gesellschaft, deren Normierungszwang die Folter erst ermöglichte. So sind geschlossene (Kinder und Jugend- ) Heime und die Psychiatrie als Ort zu betrachten, in denen das Sein der Irren und Ausgeschlossenen nicht nur in Gefahr ist, weil sie exkludiert sind und sich, warum auch immer, selbst- und/oder fremdschädigend verhalten, sondern auch, weil diese Art der Sprache, des Ausdrucks, als “verschwunden”/ “geheilt”/ “kompensiert” gelten muss, um eine Chance auf Reintegration zu erhalten. Das Stigma psychischer Krankheit verhindert jedoch bis heute gründlich die Inklusion von Menschen mit Psychiatrieerfahrung jeder Art.
In diesem Kontext hinterlässt die psychiatrische Folter also nicht nur den Verlust der Integrität über eigene Normen und Werte, sondern auch noch den individuellen Ausdruck dessen, zu Gunsten einer Gesellschaft, die sich selbst nach einem Anpassungsvorgang (selbst wenn das Individuum die totale Selbstentfernung und/oder Verleugnung vorgenommen hat und bereit ist sich neuen Aufgaben zu stellen) nicht dazu entschließen muss, sich diesem Individuum anzunehmen.
In jedem Fall bedeutet das Ende der Folter, den Anfang von einem Leben in dem vorrangig folterbedingte Internalisierungen das Individuum wenn nicht kontrollieren, so doch früher oder später, mehr oder weniger beeinflussen.
Die Möglichkeit selbst zum Folternden oder zum Folter nicht ablehnenden Menschen zu werden bzw. so zu handeln, weil keine Alternativen erlernt/eingeübt wurden und/oder gesellschaftlich akzeptiert und somit gesichert (privilegiert) werden, ist vielleicht nicht in 100% der Fälle zu beobachten, dennoch aber nicht von der Hand zu weisen.
Gewalt gebiert Gewalt – das gilt auch und in manchen Kontexten sogar explizit für Folter (siehe “Kindersoldaten”).
Am Tag des Folteropfers nicht über die Situation der zu Opfer gewordenen Menschen zu sprechen, halte ich persönlich für einen gewaltkulturellen Reflex unserer Zeit und ein Symptom für als selbstverständlich betrachtete Dualismen, die nicht als Gewaltmechanismen anerkannt werden.
Es ist offenbar selbstverständlich, dass zu Opfer gewordene Menschen weder in der Politik noch im ehrenamtlichen Engagement mitmischen dürfen, sondern bestenfalls als Fallgeschichte oder emotionalisierendes Einzelschicksal auftreten dürfen (!). Es ist offenbar nicht möglich, die verschiedenen Instanzen, die mit der Versorgung von Menschen die Folter überlebt haben (überleben mussten) zusammenzubringen und das Wissen über die Entstehung, Ausübung und Folgen von Folter zusammenzutragen, um es zu einem Einfluss für eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung, Unterdrückung … Exklusion werden zu lassen.
Es heißt konstruktive Vorschläge wären neben der Formulierung der Problematik, dem Informieren über diesen Tag und sein Thema gern gesehen.
Hier meine Vorschläge und Ideen zur Prävention von Folter und folterähnlicher Zustände in geschlossenen Einrichtungen von Deutschland
1) Jeder/ jedem PatientIn*/ KlientIn*/ HäftlingIn* eine/n FürsprecherIn*
Diese/r muss:
– geschult sein in PatientInnenrechten bzw. in Haftkontexten in Rechten von Gefangenen
– global unabhängig vom Kostenträger der Einrichtung bzw. Anstalt sein
– befugt sein jederzeit Kontakt zu seinem/ seiner KlientIn* aufzunehmen (gleiches gilt für die KlientInnen*)
– befugt sein sofort und auch ohne Zustimmung und Kenntnis der Einrichtung Meldung über Missstände zu machen – im günstigsten Fall an eine kontrollierende Instanz, die, wenn nötig Maßnahmen zur Veränderung der Situation einleiten kann
2) geschlossene Einrichtungen müssen sich (entsprechend Punkt 1) vom Privileg der Selbstorganisation und freiwilligen Selbstkontrolle verabschieden
3) die Personalschlüssel in geschlossenen Einrichtungen werden angehoben
4) das Personal wird in im gewaltfreien Umgang mit ihrer Verantwortung als Definitionsmacht geschult
5) Für KlientInnen* wird ein größeres und besser nutzbares Netz an Alternativen zur Veränderung ihrer Lage geboten
Das bedeutet:
– ein Ausbleiben von Einweisungen auf “freiwilliger Basis, weil Alternativen der (sicheren) Unterbringung fehlen”, was wiederum der Nutzung der Psychiatrie als exkludierende Instanz entgegenwirken kann
– die Förderung von Projekten und Wohn- und Therapiekonzepten, die ambulante wie stationäre Aufenthalte in bisher neuem Umfang und fern psychiatrischer Kontexte zum Ziel haben
– die Finanzierung ambulanter Therapieangebote ist bis zur Heilung* eines Individuums gesichert – auch Erhaltungstherapie wird so lange gesichert, wie es nötig ist*
– die Bedarfsplanung zur Behandlung psychisch erkrankter Menschen orientiert sich an sowohl der angenommenen Dunkelziffer von Gewaltüberlebenden, wie an der Dunkelziffer noch nicht durch MedizinerInnen diagnostizierter Menschen
– stationäre Einrichtungen (wie zum Beispiel traumatherapeutisch arbeitende Kliniken mit offenem Konzept) werden in die Lage versetzt ihre PatientInnen* so lange und so individuell zu behandeln, wie es sowohl den BehandlerInnen, als auch den PatientInnen effektiv erscheint
[Menschen die zu Opfern von Folter wurden, warten derzeit bis zu 2 Jahre auf einen Therapieplatz in Kliniken unter Umständen weit entfernt von ihrem Wohnort, wo es oft genug weder konzeptionelle noch räumliche noch finanzielle Möglichkeiten gibt, sie in der Verarbeitung ihrer Erlebnisse wie auch der autonomen Gestaltung eines gewaltfreien Lebens zu unterstützen]
6) Traumata und die Behandlung ihrer Folgen für Körper Geist und Seele wird allgemeiner Bestandteil in sowohl der Ausbildung von Menschen, die mit Menschen arbeiten (PsychologInnen/ PsychotherapeutInnen, MedizinerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen, PflegerInnen, Hebammen, PolizistInnen, JuristInnen) als auch der zivilen Bevölkerung
7) politische Initiativen, Gremien, Vorstände etc. arbeiten zusammen mit Menschenrechtsorganisationen, Überlebenden von Folter/folter ähnlichen Umständen und BehandlerInnen (sowie VertreterInnen oben genannter Berufsstände) um am Problem bestehender Risikofaktoren in geschlossenen Einrichtungen zu arbeiten und Lösungen zu formulieren bzw zu erarbeiten
8) Menschenrechte werden in den Schulunterricht eingebunden
– jedes Mitglied unserer Gesellschaft sollte wissen wann und wo seine Menschenrechte eingeschränkt und/oder verletzt werden und wo er die Wahrung selbiger einfordern bis einklagen kann
*Heilung meint in diesem Zusammenhang den von BehandlerIn und behandelten Menschen kongruent benannten Zeitpunkt einer solchen
*Erhaltungstherapie muss als Lebenserhaltende Maßnahme anerkannt werden und entsprechend finanziert
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Dieser Text darf sowohl über das Internet, als auch in institutionellen Kontexten verbreitet werden, sowohl um eine Diskussion mit dem Ziel der Verhinderung von Folter und folterähnlichen Umständen entstehen zu lassen, als auch bestehende Diskussionen um Opferhilfen, Gewaltprävention und Wege zu einer inklusiven Gesellschaft zu unterstützen.