k.eine Sache der Seriosität

Erneut wurde ein Artikel veröffentlicht, der Rituelle Gewalt als Verschwörungserzählung über satanistische Gruppierungen und inkompetente Psychotherapeut_innen als ihre Quellen darstellt.
In dem Artikel „Erinnerst du dich? Gefangen in Scheinerinnerungen“ von Alexander Rupflin und Eva Sudholt, erschienen im ZEIT Verbrechen-Magazin Nr. 35, werden zudem der Film „Blinder Fleck“ und die Arbeitsweise seiner Produzentin Liz Wieskerstrauch problematisiert. Zu Recht, wie ich finde.
Bedauerlich hingegen ist die neuerliche Rahmung der dissoziativen Identitätsstörung als Teil einer Ideologie sowie die Unterstellung, die Arbeits- und Wirkungsweise moderner Traumatherapie entbehre wissenschaftlicher Grundlagen. Anlass zur Kritik geben auch die offenbar unkritische Übernahme des opferfeindlichen Diskursframings sowie die Selbstverständlichkeit, mit der in diesem Text von Sachständen ausgegangen wird, die faktisch nicht dargelegt werden.

Auch bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um einen Text, der emotionalisieren soll. Sein Ziel ist zweifelsohne, Misstrauen gegenüber Menschen zu schüren, die von Gewalt und dem folgend divergenten Selbsterfahrungen oder einer DIS-Diagnose berichten. Doch auch Psychotherapie, Opferhilfen und dem Konzept „Opferschutz“ kritisch gegenüber eingestellt zu sein, ist den Autor_innen anscheinend ein Anliegen.
Diese Verschärfung in der populistischen Berichterstattung ist Anlass meines Textes. Denn in letzter Instanz wird hier erneut eine Geschichte erzählt, die in ihrer Wirkung dazu beitragen soll, dass Hilfe und Schutz an arbiträre und meinungsbasierte Bedingungen geknüpft werden. Genauer: Die arbiträren und meinungsbasierten Bedingungen von Menschen, die ableistische, opfer- und frauen menschenfeindliche Grundhaltungen vertreten und in ihrem Machtbereich durchsetzen können und wollen.

Eine Problematik, die von jeher Gegenstand verschiedener Kulturkämpfe war und bis heute ist.
Das Konstrukt rund um den Begriff „false memories“ ist ein solcher Gegenstand.
Er wurde bereits in den 80er und 90er Jahren als Instrument interessengeleiteter Erzählungen von Menschen, die als Täter_innen angezeigt wurden oder sich von einer Anzeige bedroht empfanden, aufgedeckt.
Damals ging es um Opfer- und Täter_innenschaft im Rahmen der Emanzipationskämpfe, die Frauen geführt haben. Aus diesem Kampf entstanden Dinge, die heute in ihrer grundsätzlichen Wichtigkeit den meisten Menschen absolut klar sind: unter anderem Kinderschutz sowie die Anerkennung des Umstandes, dass Opfer auch über eine Straftat hinaus gefährdet sein können und unbedingten Schutz erfahren müssen.
Wer heute noch „false memories“ anbringt, um die Folgen von Opferschaftserfahrungen oder Aussagen über Gewalterfahrungen von Personen anzuzweifeln, handelt entsprechend in der Tradition von Menschen, die ganz eigene Interessen daran haben, nicht als Täter_in an.erkannt zu werden. Oder als Stellvertretung für diese Personengruppe Gewalt und ihre möglichen Folgen auf eine Art zu definieren, die sich gesellschaftlich zum Vorteil von Täter_innen auswirkt.
Aber natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass man sich als Person, die mit diesem Begriff hantiert, nie damit befasst hat und ihn anbringt, weil andere Redaktionen ihn klickstark in ihren Publikationen unterbringen konnten. Was wiederum mit Ignoranz, aber auch mit Macht und entsprechenden Interessen zu tun hat.

An diesem Artikel ist außerdem auffällig, wie überholt die generelle Ausdrucksweise bezüglich Trauma und Traumafolgen ist. Darin wird tatsächlich noch von „Verdrängung“ und nicht von „Dissoziation“ gesprochen, was in Konzept und Grundlage ganz andere Schlüsse über etwa die Diagnose der dissoziativen Identitätsstörung, aber auch der Borderline-Persönlichkeitsstörung und andere Traumafolgestörungen zulässt. Es wirkt, als habe man sich überwiegend in überalterten Texten informiert oder auf beratende Fachpersonen verlassen, die ihrerseits auf die korrekte Vermittlung von aktuellem, fakten- und evidenzbasiertem Wissen verzichtet haben.
Dies zeigt sich meiner Meinung nach auch an der Wahl von Frank Urbaniok als Interviewpartner. Dieser wird mit einer Aussage zitierbar gemacht, welche die Annahme nahelegt, Diagnosen im ICD-10 könnten generell unseriös sein. Zudem spricht er im gleichen Atemzug von „Fällen“, die sich nie bestätigt hätten – ohne zu konkretisieren, um was für Fälle es geht und in welcher Funktion er darin involviert gewesen ist. Außerdem sagt er, dass die Diagnose den Patient_innen nie geholfen habe, im Gegenteil.
Es ist ein sehr kurzer Abschnitt, und doch ist er nutzbar für das, was in einem Artikel mit dem Ziel der thematisch desorientierenden Emotionalisierung wichtig ist: flooding the zone with shit
Der ICD-10 ist veraltet. In Anwendung ist der ICD-11. Diagnosen werden darin gelistet, weil es sie gibt und nicht, um ihnen Seriosität zu verleihen. Die Behandlung von Krankheiten darf in keinem Fall – bei keiner Krankheit jemals – darauf basieren, ob ein_e Behandler_in die Diagnose, mit der sie benannt wird, für seriös hält oder nicht. Arbeitet man als Behandler_in mit einer solchen Prämisse, ist man als Behandler_in in erster Linie autoritär und erst in zweiter Reihe vertrauens- und glaubwürdig.
Ein solches Selbstverständnis unter Behandler_innen jeder Profession macht Patient_innen zu Menschen, die per Krankheit unfähig zur korrekten Selbstauskunft sind. In der Psychiatrie zeigt sich diese Unterwerfung bis heute in Diagnosen, die von Behandler_innen mit patriarchalischer autoritärer konservativer Grundhaltung anstelle einer Diagnose aus dem Bereich der Traumafolgestörungen vergeben werden: Persönlichkeitsstörungen (also Störungen, die ihre Ursachen primär in der Persönlichkeitsstruktur der Person selbst haben)

Auf diese Weise mit Menschen in Kontakt zu treten, zeigt mir sowohl eine Ablehnung der Tatsache, dass Gewalterfahrungen in der frühen Kindheit auf alle Entwicklungsachsen tiefgreifende Auswirkungen haben, als auch ein grundlegendes Misstrauen gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen. Diese Haltung verstärkt das Machtungleichgewicht der Situation erheblich und unnötig, da psychische Krankheit bereits ein Diskriminierungsmarker ist.
ICD und DSM wurden unter anderem erstellt, um Patient_innen vor der Willkür von Behandler_innen zu schützen. Sie sind ein Instrument, um professionellen Konsens abzubilden und wissenschaftlichen Disput zu ermöglichen, aber auch internationale Standards in der Diagnostik zu etablieren. Sie zu nutzen, macht Behandler_innen zu seriösen Behandler_innen. Sich darüber aufgrund von Berufserfahrung, Bühnenzeit in Stimmungsblättern und Persona erhaben zu fühlen, spricht meiner Ansicht nach nicht für die beruflichen Kompetenzen des_r Behandler_in.

Die Bemerkung Urbanioks, die Diagnose habe noch niemandem geholfen, ist in dem Zusammenhang sogar ironisch. Denn Konsequenz jeder falschen Behandlung bzw. Vorenthaltung der richtigen Behandlung ist, dass niemandem geholfen ist. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal der DIS oder psychiatrischer Diagnosen allgemein. Wenn ich mit einem Wasserschaden zum Friseur gehe, erlebe ich das Gleiche.
Die Zitation Urbanioks wurde, wie in anderen Texten mit gleichem Thema, so platziert, dass der Eindruck entsteht, die DIS-Diagnose würde ausschließlich vergeben, wenn ein satanistischer oder organisierter sogenannter „Missbrauch“ in der Kindheit angenommen wird. Die Informationen in den Jahresberichten des „Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ zeigen, dass nur wenige Menschen, die Hilfen nach sexualisierter Gewalt in der Familie dort beantragten, angeben, dass organisierte Rituelle Gewalt die Ursache für ihren Hilfebedarf ist. [1]
Die Veröffentlichungen der Aufarbeitungskommission zu den gesundheitlichen Folgen, die diese sehr kleine Gruppe angibt, kommen zu unterschiedlichen Zahlen bezüglich der Häufigkeit der DIS nach organisierter Ritueller Gewalt, deren Ideologie als satanistisch einzuordnen ist. Doch keine dieser Zahlen liegt bei 100 %. [2]
Menschen mit DIS machen also auch andere Angaben über Gewalterfahrungen.
Und der Annahme folgend, dass in dieser Personengruppe eine Normalverteilung von non-, low- und high-Respondern auf psychotherapeutische Behandlung vorliegt, profitiert sie von der korrekten Diagnose sowie der korrekten Behandlung, wie es alle Menschen mit korrekter Diagnose und korrekter Behandlung tun.
Doch genau das – die Chance auf individuelle Response auf eine angemessene Behandlung nach korrekter Diagnose – wird Menschen mit DIS, zusammen mit vielen anderen Menschen, die an einer Traumafolgestörung leiden, verweigert. Und zwar nicht aufgrund ihrer Diagnose oder der Ursache ihrer Erkrankung, sondern aufgrund struktureller Mängel und genereller (und zunehmender) Unterfinanzierung von Hilfen aller Art und Profession.

Während in diesem Artikel und auch im Film „Blinder Fleck“ die fürchterliche Lebens- und Leidensgeschichte einer Minderjährigen ausgeschlachtet wird, um ein Publikum in eine performative Strittigkeit zu emotionalisieren, streiten (chronisch) erkrankte und davon behinderte Menschen mit Traumafolgestörungen seit Jahren mit Kranken-, Renten- oder Unfallkassen, um Hilfen und Hilfsmittel, die ihnen per Gesetz zustehen.
Seit Jahren wird zunehmend öffentlich thematisiert, dass es nicht genug Psychotherapieplätze gibt. Dass Klinikaufenthalte zu kurz für angemessene und langfristig wirksame Behandlungen sind. Dass praktisch jede stationäre Struktur auf dem letzten Loch der Verantwortbarkeit pfeift, was die pflegerische Versorgung betrifft. Dass Betreuungseinrichtungen zu wenig Fachleistungsstunden für tatsächliche Eingliederung bekommen oder zu knapp besetzt und zu wenig fortgebildet sind, um die Betreuungen abzudecken, für die genug Fachleistungsstunden bewilligt werden. Dass das Opferentschädigungsgesetz auch nach jüngster Ergänzung praktisch nicht anwendbar ist auf Menschen, die als Kinder Gewalt erfahren haben (und deshalb keine anderen Beweise als ihre Körper und psychische Konstitution anbringen können).
Der real stattfindende Streit darum, was Opfer von Gewalt und aufgrund von Gewalt (chronisch) erkrankte Menschen benötigen und zu Recht einfordern, hat enorm viele Facetten. In diesem Text wird keine davon sichtbar, weil man sich auf etwas bezieht, das eingerahmt von berührenden Leidensgeschichten, lediglich vorgetragen wird. Die Autor_innen wiederholen offenbar einzig, was sie in Beiträgen aufgenommen haben, die der Stimmung gegen Traumatherapie und das Konzept einer umweltbedingten Traumafolgestörung dienen: Die Diagnose der dissoziativen Identitätsstörung sei umstritten.

Was sie nicht ist.
Sie ist unverstanden, und das weitgehend mit Absicht.
Sie ist angezweifelt, und das aus Gründen, die nichts mit dem Wohlbefinden der erkrankten Personen zu tun haben. Sie ist spektakularisiert, exotisiert und ausgenutzt, und das schlichtweg deshalb, weil Menschen mit DIS weitgehend ungeschützt sind in unserer Gesellschaft.
Weder Fernsehsender noch Zeitungsredaktionen interessiert es, wie sich die Beiträge, die bei ihnen laufen, auf das Leben der Betroffenen auswirken. Oft genug muss man sich fragen, ob Autor_innen oder Redaktionen, die die Erzählung von „false memories“ und fanatischen Therapeut_innen weitertragen, überhaupt klar ist, dass Patient_innen, denen tatsächlich etwas von Therapeut_innen eingeredet wurde, auch Opfer sind. Die Versorgung brauchen. Die ein Recht auf Entschädigung haben. Die von Aufarbeitungsstudien, Traumaforschung, Opferhilfen und Opferschutz sowie einer internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (kurz ICD) profitieren und möglicherweise existenziell darauf angewiesen sind. Die, genau wie Opfer von sexualisierter Gewalt in der Kindheit, in Gerichtsverfahren landen könnten, die auf eine Aussage-gegen-Aussage-Situation hinauslaufen. Wo ihnen dann per aussagepsychologischem Gutachten vermittelt werden kann, ihre Aussage entspränge einer Autosuggestion oder sie hätten gelogen, um der anderen Person zu schaden.

Die Ignoranz der Lebensrealitäten von Opfern in unserer Gesellschaft ist dermaßen umfassend, dass es ein Leichtes ist, selbst beim bewusst faktenorientierten, ganz unaufgeregt sachlichen und neutralen Arbeiten in diesem Komplex, einem opferfeindlichen Bias anheimzufallen. Und in der Folge zu schaden. Und zwar Opfern, also bereits geschädigten Menschen.
Und im Fall von Menschen mit DIS geschädigten Menschen, die krank sind – unabhängig davon, ob man ihre Krankheit als „Traumafolgestörung DIS“ einordnet oder als „wirre Querköpfigkeit, entstanden durch selber schuld“. Es ist eine schwere Erkrankung mit komplexem Symptombild, die lang anhaltend auf allen Ebenen gleichermaßen die Qualität des Lebens im erheblichen Maß absenkt und individuelle Hilfe- und Schutzbedarfe zur Folge hat.
Diese Schutzbedarfe werden durch die Instrumentalisierung in einem Kampf um Deutungshoheit über die Wahrhaftigkeit von Gewalt und Leid nicht erfüllt.

Schutz entsteht durch Sicherheit.
Kein Mensch, der nach einer Gewalterfahrung psychisch erkrankt ist, kann sich bei so einer Medienberichterstattung wie hier im ZEIT Verbrechen Magazin, aber auch im Film „Blinder Fleck“, sicher fühlen.
Die Menschen, die Gewalt ausgeübt haben, hingegen schon.

[1] https://www.fonds-missbrauch.de/fsm-familiaer/jahresberichte
[2] https://www.aufarbeitungskommission.de/mediathek/sexueller-kindesmissbrauch-in-organisierten-und-rituellen-gewaltstrukturen/