Blüm- chensex nach „Normzweck“

Frankfurter allgemeine Sonntagszeitung- eigentlich doch keine Plattform für menschenverachtende Rede, oder?

Seit Neustem dann wohl doch, taucht doch da plötzlich der Norbert Blüm auf und “kritisiert” die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe zum sog. “Ehegattensplitting” auch bei homosexuellen PartnerInnen.
Nicht nur ein CDU- Altmännergeblubber á lá “Es kann nicht jeder* machen/ haben/ sein was er* will”, sondern auch saftige Homophobie vermischt sich in den Rest des Textes.

So schreibt er: “Die Familie ist die Elementareinheit der Gesellschaft, die auf ihr Weiterleben angelegt ist. Diese Funktion vermögen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht einzulösen”. Seiner Ansicht nach, hätte das Bundesverfassungsgericht dies berücksichtigen müssen: “Kinder, ihr Kommen und Gedeihen, spielen offenbar beim Hohen Verfassungsgericht eine niedere Rolle.”

So dürften sich jetzt einmal alle (egal welcher Sexualpräferenz) in einer Schlange anstellen und die güldene Facepalme an Norbert Blüm überreichen.

Bei Twitter geht das unter dem Hashtag #LieberNorbert

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