Behinderungsmerkmal “mehrfachdiskriminiert”

Eine umfassende Reform der gesetzlichen Regelungen um die Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen soll es geben und das Ergebnis soll “Bundesteilhabegesetz” heißen.
Verschiedene Punkte der Reformpläne wurden vorgestern in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hinterfragt. Dabei zeichnete sich ab, dass über die Wege zur Reform des § 9 SGB IX [die Vorschrift, die bis heute ausreichend sicherstellen soll, dass Menschen hinsichtlich ihrem Wunsch- und Wahlrecht zur Teilhabe entsprechend ihren Bedürfnissen Unterstützung erhalten] keineswegs nur Einigkeit herrscht. Auf der Webseite des Bundestags wurde aber auch festgestellt: „Einigkeit herrschte jedoch darin, das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen zu stärken, die Beratungsangebote und die Durchlässigkeit der Werkstätten für Behinderte zu verbessern.“

Bisher werden nicht alle Personen mit Behinderungen gleichgestellt, was sie in ihrem Recht auf Einforderung von Leistungen zur Teilhabe  einschränkt.
So wurde von der Universität Kassel das Bundesgleichstellungsgesetz (kurz BGG) evaluiert, die zu dem Ergebnis kam, dass nicht alle Gruppen der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurde.
Waltraud Wolff (SPD) führte an, dass Menschen mit “schlechten Kenntnissen der deutschen Sprache”, hörgeschädigte Menschen, Frauen mit Behinderungen, aber auch Menschen mit “geistigen und Lernbehinderungen” betroffen seien und richtete die Frage an Antje Welke von der Bundesvereinigung “Lebenshilfe”, was nötig sei, um diesen Menschen ausreichend Berücksichtigung zu geben.

Diese antwortete darauf, dass die Etablierung leichter Sprache, die Abgrenzung “hörgeschädigter” Menschen von sogenannten gehörlosen Menschen als eigenständige Gruppe, so wie die Flexibilisierung von Verwaltungsabläufen und die Möglichkeiten zu alternativen Kommunikationswegen für Menschen mit sogenannten “seelischen Behinderungen” eingebettet werden müsse. Welke führte aus, dass es für Frauen mit Behinderungen, wie auch für “Menschen mit Migrationshintergrund”, wegen des Umstandes der Mehrfachdiskriminierung eine eigene Vorschrift geben müsse.

Es ist mir, als Frau*, die mit einer Behinderung lebt,  ein gutes Zeichen, wenn nach 10 Jahren eher fruchtlosen Bemühungen für die Gleichstellung (und damit implizit die Teilhabe) von Frauen mit Behinderungen, diese im BGG eigens erscheinen sollen, denn bekannt ist ja auch: Wer oder was nicht in irgendeinem Gesetz oder einer Vorschrift zu einem Gesetz benannt wird, existiert nicht als eigenständiges Problem bzw. eigenständige Personen/Betroffenengruppe bzw.  als Rechtsgegenstand, was zur Folge hat, das weder Schutz noch Strafe noch Regulierung allgemein für/an/mit/aufgrund von eben diesem Rechtgegenstand verbindlich festgeschrieben sind.

Allerdings hat sich in meinen Augen auch die Politik ™ damit kein gutes Zeugnis ausgestellt, denn was dieser Vorschlag auch sagt ist ja: “Mehrfachdiskriminierte Personen, die mit wie auch immer gelagerten Behinderungen leben müssen, benötigen einen gesetzlich regulierten Anspruch zur Gleichstellung (und damit eben auch zum Recht auf Teilhabe am Leben) in der Bundesrepublik Deutschland, weil sie ihn sonst nicht erhalten”.

Und dies steht neben dem Spannungsfeld einerseits niemandes Wunsch- und Wahlrecht beschneiden zu wollen, andererseits aber bereits jetzt, mit der sogar gesetzlich festgeschriebenen Beschneidung durch die Kostenträger eben jener Teilhabeleistungen, noch immer nicht gewährleistet ist, dass Menschen, egal mit welcher Behinderung sie leben, auch an jedem Standort in Deutschland entsprechend ihren Rechten auch erhalten, was sie wünschen und wählen.  So wurde in der Anhörung die Öffnung des Wunsch- und Wahlrechtes von Menschen Behinderung letztlich (und nach meinem Verständnis der Sachlage) aus Kostengründen bzw. Gründen lokaler Infrastrukturen abgelehnt, was für mich persönlich nicht hinnehmbar ist.

Denn apropos Kosten und Finanzierungen: Personen, die wie die Anwesende Nancy Poser, die als einzige offensichtlich konkret betroffene Person unter den Sachverständigen sprach und dieses offen bedauerte, auf eine Assistenz angewiesen sind, die ihnen helfen, können weder mehr als 2600€ als Schonvermögen ansparen, noch davon ausgehen, das ihre EhepartnerInnen* von ihren Finanzen unberührt bleiben.
Gerade die Wortmeldung Posers erschien mir als Mensch mit nie mehr als Hartz 4 auf dem Konto als unfassbar bitterer Ausblick auch in die Leben anderer Menschen mit Behinderungen. Sie ist Richterin am Landgericht und hat kaum mehr auf dem Konto als andere in einem Monat verdienen. Weil sie mit einer Muskelatrophie lebt. Weil sie damit geboren wurde.
Gut, sie hat ein Studium geschafft, hat einen Job gefunden und steht im Berufsleben – das ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit, wenn man mit einem so großem Unterstützungsbedarf zur Interaktion und Anpassung an die bestehende Umgebung(snorm) lebt, doch am Ende unterscheiden sich ihre sowohl finanziell als auch die daran gebundenen anderen Möglichkeiten kaum von denen, die ich habe mit meinen 10 Jahren Hartz – weil keine angemessene Möglichkeit zur Berufsausbildung für Menschen mit seelischer Behinderung – 4.

Auch das wurde thematisiert. 18% aller im Jobcenter landenden Menschen mit Behinderungen, werden in Werkstätten eingegliedert, die oftmals gar nicht passend konzipiert sind. So sind inzwischen etwa 30% der Menschen, die in Werkstätten arbeiten, Personen, die mit “seelischen Behinderungen” leben. Tendenz steigend und das nicht zuletzt auch, weil viele Menschen erst durch krankmachende Arbeitsbedingungen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu chronisch Kranken und damit ebenfalls schwerbehinderten Menschen gemacht werden.

Als schön zu hören, erlebte ich den Einwurf, dass das Recht auf Teilhabe nicht allein durch das Schaffen von Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt für Menschen, die mit Behinderungen leben erfüllt werde. So wurde angeführt, dass der übliche Lebensrhythmus von verschiedenen Tätigkeiten geprägt sei (was für mich implizierte, dass auch zum Beispiel die Sorgearbeit von schwerbehinderten Frauen oder der “2 Stunden die Woche”- Job von Senioren mit Behinderungen, wie die Überlebensarbeit für akut unter der ihre Behinderung definierende Krankheit leidenden Personen gesehen wurde) und immer auch mit sozialer Teilhabe am Leben einher gehen müsse und ergo auch entsprechenden Leistungen zu ermöglichen seien.

Alles in allem bleibt: der Weg zu einem Gesetz, das umfassend und ohne weitere Ausschlüsse und Diskriminierungen zu produzieren, Menschen, die genau davon in ihrer Lebensqualität und ihren Entfaltungsmöglichkeiten zum Teil massiv eingeschränkt werden, stärken und sichern soll, ist steinig.

Das Video zur Anhörung ist hier zu finden.
Eine schriftliche Stellungnahme der teilnehmenden Personen wurde angefertigt und ist hier zu finden.


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