Das „Ergänzende Hilfesystem„(EHS) unterstützte seit 2013 von sexualisierter Gewalt Betroffene, wenn andere Leistungsträger (wie z.B. Versorgungsämter oder Krankenkassen) nicht (mehr) halfen, bzw. helfen wollten. Bis zu 10.000 Euro (plus maximal 5000 Euro bei behinderungsbedingtem Mehrbedarf)
Infos zum „Fonds Sexueller Missbrauch“
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