„Mutti, Vati – Ich will die Scheidung von euch!“ – ein Vorschlag zu langfristigem Schutz behinderter Menschen, die Gewalt in der Familie (üb)erleben mussten

Disclaimer: Beim gestrigen „European Inclusion Summit 2020“ stellte ich die Frage, ob die Ebene der gesetzlichen Abhängigkeit behinderter Opfer von Gewalt mitgedacht wird. Ich glaube, dass man meine Frage nicht gut verstanden hat. Deshalb habe ich diesen Text geschrieben.
Hier kann man ihn als PDF runterladen und weitergeben.
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Ich würde mich freuen, würde sich jemand bei mir melden, die_r diesen Text unentgeltlich in Leichte Sprache/Plain Language übersetzen kann und möchte, damit viele Menschen von meinem Vorschlag erfahren.
Danke an Katja B. Und Illy A. Heger für die englische Übersetzung.

 

„Mutti, Vati – Ich will die Scheidung von euch!“
– ein Vorschlag zu langfristigem Schutz behinderter Menschen, die Gewalt in der Familie (üb)erleben mussten

In Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes steht:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Dieser Artikel bildet den Kern des deutschen Familienrechts und funktioniert als Abwehrrecht. Das bedeutet, dass die Familie vor Ein- und Übergriffen von Außen geschützt wird. Außerdem ist dieser Artikel als „wertentscheidende Grundsatznorm“ zu verstehen, weshalb der Staat sich verpflichtet, die Familie vor Schädigung und Störung durch ihn oder Dritte zu schützen, aber auch durch angemessene Förderung zu stärken und Benachteiligung zu vermeiden.

Was ich hier so buchtrocken hinschreibe, ist im deutschen Recht durch viele Gesetze und Regelungen ergänzt, ausformuliert und gesichert. Man könnte auch „konserviert“ schreiben. Denn sicherlich gibt es Regelungen und Gesetze, die vorgeben, wie Familienmitglieder miteinander umgehen, welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn keine Bindung durch z. B. Heirat (der Eltern) mehr besteht – es gibt aber bis heute keine Möglichkeit, sich von der eigenen Familie nicht nur räumlich, sondern auch rechtlich zu trennen und als Individuum ohne Abstammung behandelt zu werden.

Familie ist man immer und in manchen Belangen auch vor allem anderen. Zum Beispiel vor dem Umstand, dass man Opfer von Gewalt, ausgeübt von der eigenen Familie, ist oder war.

In den letzten Jahren ist es üblich geworden, auf Konferenzen und Fachtagungen zu Gewalt an Kindern zu betonen, dass die Täter_innen in der Regel aus der eigenen Familie und dem näheren sozialen Umfeld kommen. Auch wenn es um Gewalt in der Ehe geht, wird dieser Umstand unterstrichen und immer wieder formuliert, welche Konsequenzen dies sowohl für die Dimension des Gewalt(üb)erlebens, als auch für den Schutzbedarf der sie betreffenden Personen hat.
Was in der Regel ausbleibt, ist die Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen, die über Schadenersatz, Strafanzeigen und spezifische Fragen zu familienrechtlichen Problemen hinausgeht.

Für mich persönlich ist das seit vielen Jahren problematisch.
Ich bin eine behinderte Person, die durch das Gewalt(üb)erleben müssen in der eigenen Familie eine komplexe und chronische Traumafolgeerkrankung erworben hat. Ich musste als Jugendliche aus eigener Kraft fliehen, nachdem das Jugendamt (möglicherweise auch bedingt durch meine Behinderung und damit einhergehende Kommunikations- und Interaktionsprobleme) meine Situation nicht so einschätzte, dass eine Herausnahme aus der Familie gerechtfertigt zu sein schien.
Die Dimension meiner Gefährdung und der Gewalt an mir durch die eigene Familie wurde den Menschen, die mich in der Zeit betreuten und versorgten, erst über 1 Jahr später klar. Es war nicht möglich, einen Sorgerechtsentzug oder einen Entzug anderer elterlicher Rechte anzustreben.
Ich war in den folgenden etwa 5 Jahren damit beschäftigt, den gewaltvollen Einfluss meiner Familie zu kompensieren, denn ich war aufgrund meiner Erkrankung und meiner Behinderung auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Ich brauchte, aufgrund meiner Behinderung noch weit über mein 18. Lebensjahr hinaus, Unterstützung und Hilfe bei der Navigation durch die Welt, dem Erwachsenwerden, bei der Aufrechterhaltung eines eigenen Haushalts und nicht zuletzt auch meines eigenen Lebens.
Diese Sozialleistungen, aber auch andere Leistungen, wie zum Beispiel das Kindergeld, sind an die Familie gekoppelt. Das bedeutete für mich, dass meine Familie jederzeit – auch an Auskunftssperren vorbei – dazu verpflichtet war, mir diverse Unterlagen zukommen zu lassen, immer wieder zu Hilfeplangesprächen eingeladen wurde (bis ich volljährig war und dies ablehnen konnte) und immer wieder durch die Kommunikation mit dem Jugendamt und später Sozialamt davon in Kenntnis gesetzt wurde, wo ich wohnte, was ich machte, wie es mir ging, wann ich wo, wie medizinisch versorgt wurde und so weiter und so weiter. Eine Amtshilfe durch das örtliche Jugendamt – ich lebte inzwischen sogar in einem anderen Bundesland – wurde abgelehnt. Die Gründe dafür konnten nie geklärt werden. Mir war ein Kampf um diese Hilfe nicht zuzumuten.

Bis ich 34 Jahre alt war, hatte ich zu keinem Zeitpunkt die Chance, den von mir gewünschten und für meine persönlichen Sicherheitsgefühle notwendigen Abstand zu diesen Menschen herzustellen.

Und selbst heute, wo ich mich zumindest abgesichert fühle, muss ich in dem Bewusstsein leben, dass unsere familiäre Verbundenheit über das Gesetz jederzeit wieder zu Kontakt, zu Rechtsansprüchen und Pflichteinforderungen führen kann. Etwa, wenn meine Eltern pflegebedürftig werden (und ihr Vermögen die Kosten nicht abdeckt) oder gestorben sind. Wenn ich unverheiratet (und deshalb weiterhin im Hartz 4-Bezug) sterbe. Wenn ich unverheiratet ein Kind bekomme und bei dessen Geburt versterbe. Oder, um ein banaleres Beispiel zu nennen: Wenn ich erneut Bafög beantrage, weil ich ein Studium anfangen möchte und – wie zuletzt im Zuge meiner Berufsausbildung – die Sachbearbeiter_innen mir nicht glauben, dass ich wirklich und echt auf elternunabhängiges Bafög angewiesen bin.

Mit dieser Problematik kann ich nicht allein sein in Deutschland, denn bereits die schiere Anzahl der Kinder, die Gewalt in ihrer Familie (üb)erleben müssen, ist enorm. „Im Jahr 2018 prüften die Jugendämter laut Statistischem Bundesamt 157.271 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung. In rund einem Drittel, bei 50.412 Fällen, wurde eine Kindeswohlgefährdung bestätigt.
In der polizeilichen Kriminalstatistik werden für das Jahr 2019 13.670 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern angegeben.“ schreibt zum Beispiel die UNICEF in diesem Faktenblatt zur alltäglichen Gewalt an Kindern (PDF).
Jetzt in der Zeit der sogenannten „Corona-Pandemie“, gibt es vermehrt Berichte wie hier bei der Tagesschau darüber, dass es immer mehr Fälle von Femizid durch Partner_innen, aber auch jede andere Form der Gewalt im familiären Umfeld gibt.

Politisch wird der Auftrag des Schutzes von Opfern, so erscheint es oft, als Kurzzeitprojekt verstanden.

So wird von mehr Frauenhäusern gesprochen, es werden Schutzkonzepte für Einrichtungen entwickelt, die relevant in der alltäglichen Lebensumgebung von Kindern sind und auch das eine oder andere Reförmchen am Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder auch am sogenannten „Stalkingparagrafen“ wurde umgesetzt. Doch die Achse der Zugehörigkeit – die Verbindung über Abstammung oder Ehe wurde nie berührt.
Ist die konkret auf den Körper einwirkende Gewalt beendet, so gilt eine Person in Deutschland praktisch als geschützt, da die seelischen Aus_Wirkungen nicht gleichermaßen objektiv gemessen werden können und also jedes Leiden in der leidenden Person verortet wird. Sie wird allein in die Verantwortung genommen, das eigene Leiden zu beenden. Zum Beispiel mit der Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung, mit einem Umzug, mit einer Namensänderung, mit der Einrichtung einer Auskunftssperre, mit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung, die sie in ihrem Namen vor Behörden vertritt.

Meiner Meinung nach geschieht dies zum Nachteil aller Opfer, die zum Beispiel aufgrund von Behinderung, von Armut oder infolge rassistischer Diskriminierung nicht in der Lage sind, sich selbst zu einer Institution unabhängig von Staat und Familie zu machen. Etwa mit Vermögen und dadurch globaler Unabhängigkeit staatlicher Unterstützung und Schutz.

Die private Lebensorganisation eines Menschen sollte nicht an Institutionen gebunden sein, die der freien Persönlichkeitsentfaltung und dem Leben in individueller Freiheit so grundlegend widerspricht, ja sogar der Lebendigkeit des Menschen möglicherweise feindlich gegenüber steht, wie es der Fall ist bei Menschen, die Gewalt in der eigenen Familie (üb)erleben mussten.

Ich möchte ein Recht auf Scheidung im Sinne einer globalen Umschreibung aller Rechte, die eine über Abstammung oder Heirat definierte Familie an einer Person hat, auf diese Person allein, vorschlagen.
Diese Umschreibung sollte eine Person in die Situation versetzen, vom Gesetz als familienlos und also frei von familien-, wie erb- und sozialrechtlichen Ansprüchen an und von den Personen zu sein, die sie, auf welchem Weg auch immer, gezeugt haben, oder mit denen sie durch eine Ehe verbunden war.

Ich wünsche mir, dass Menschen diesen Text lesen, die wissen, wie man solche Vorschläge so formuliert, dass sich für derlei Vorgänge verantwortliche bzw. ermächtigte Menschen damit befassen und ihn auf Umsetzbarkeit und all seine Implikationen prüfen. 
Ich wünsche mir, dass sie mit mir in Kontakt gehen. Zum Beispiel per E-Mail an H.C. Rosenblatt ät online punkt de.

Seit Jahren stelle ich auf Konferenzen mit der Thematik des Opferschutzes die Frage, wie ich endlich wirklich selbstbestimmt und frei sein kann. Und immer wieder stelle ich als behindertes Opfer von Gewalt fest, dass die Gesellschaft mit meiner Abhängigkeit von Behörden und damit in manchen Fällen auch denen, die an mir Täter_in wurden, einverstanden ist.
Das ist Unrecht und soll nicht nur für mich, sondern auch für andere in meiner Situation aufhören.

Bitte teilen Sie diesen Text mit Menschen, die mein Anliegen vielleicht interessant finden und mich bei der Umsetzung in irgendeiner Form unterstützen möchten.

Herzlichen Dank

Hannah C. Rosenblatt

11 thoughts on “„Mutti, Vati – Ich will die Scheidung von euch!“ – ein Vorschlag zu langfristigem Schutz behinderter Menschen, die Gewalt in der Familie (üb)erleben mussten

  1. Ja! So sehr. Früher dachte ich immer, ich würde jemanden finden, der mich adoptiert, bevor ich 18 bin, denn damit hat man tatsächlich rechtlich einfach neue Eltern. Leider ist dieser Fall nie eingetreten. Und so bin auch ich weiterhin abhängig. Ich habe das unglaublich große Glück, dass nur mein Vater Täter ist & meine Mutter mir auch glaubt und ich somit alle rechtlichen Sachen auf Umwegen über sie klären kann, aber es ist trotzdem verbesserungswürdig.
    Leider kenne ich mich absolut nicht damit aus, auf welchen Wegen man so etwas erreicht. Aber ich finde es trotzdem unglaublich toll, dass ihr euch dafür einsetzt! Ich hoffe, eines Tages ist das möglich.

    1. Danke, dass du deine Geschichte ein bisschen mit uns geteilt hast 🙂
      Wir denken manchmal, wir würden es zu eng sehen, zu radikal fordern, aber doch sehen wir – auch durch Leute wie dich – dass dem nicht ganz so ist.

  2. Wir haben uns das als Jugendliche auch enorm gewünscht uns von den Eltern scheiden lassen zu können! Heute weiß ich nicht, ob ich es noch will. Nachdem der Vater als Haupttäter schon fast 20 Jahre verstorben ist und die Mutter uns finanziell unterstützt wir aber auf Distanz bleiben können weitgehend, nehmen wir dieses Geld als Schmerzensgeld, das wir auf rechtlichem Weg niemals erhalten haben.

    Aber wir haben auch keinerlei Verbindung aufgrund einer Behinderung, die über DIS hinaus geht. Für staatliche Zuwendungen hatten wir als Erwachsene die Eltern noch nie gebraucht. Wäre dies der Fall und es müsste stets diesen Kontakt und diese Abhängigkeit geben, dann würden wir dies ebenso auch heute noch einfordern, so wie ihr es macht. Es muss unbedingt diese Möglichkeit geben, sich rechtlich von den Eltern bzw. der Familie (auch Geschwister oder Großeltern etc.) trennen zu können!

    Eine wunderbare Anregung, liebe Hannah. Leider wissen wir auch nicht, wie bzw. wo dies rechtlich umzusetzen ist. In Österreich ist die Rechtslage vielleicht auch etwas anders. Deshalb hatten wir eben gedacht, ob es nicht auf EU-Ebene eine Möglichkeit gibt hier einzufordern.

    Wir werden uns dazu den rechtlichen Rahmen in Österreich ansehen. ….. Vielen Dank für die Anregung. Wir bleiben dran.

    Herzliche Grüße
    „Benita“

  3. Ich bin aufgrund von Schwerbehinderung mit 34 Jahren noch familien-krankenversichert. Das Sozialamt lehnte eine Beitragskostenübernahme erwartungsgemäß ab. „Wo kämen wir denn da hin? Wenn wir für Sie eine Ausnahme machen, wäre das allen anderen gegenüber unfair“ (O-Ton Sachbearbeiterin nach Vorlage meines – auch therapeutisch-ärztlich begründeten – Antrags). Ich brauche das jetzt theoretisch noch schriftlich, um einen Rechtsbeistand suchen zu können.
    Der Vorgang liegt jetzt seit einem Jahr hier. Denn praktisch geht es immer wieder/immer noch um viel basaleres.
    Obwohl das so wichtig ist.

    1. Hey – ich denke, du wirst das nicht geschrieben haben, um einen Rat zu bekommen, ich habe aber einen: Suche dir einen Rechtsbeistand, um diese Ablehnung schriftlich zu bekommen.
      Bei solchen Sachen habe ich gelernt nicht lange zu fackeln, weil es einfach total unnötig die eigenen Ressourcen bindet, auf Zettel von Leuten zu warten, für die sie nichts bedeuten. Bürokratie ist maximal unpersönlich, die Verwaltung hat nichts mit Bedarf, mit Not oder irgendwelchen emotionalen Verbindungen zu tun.
      Ich habe die Familienversicherung damals auch nur mit Unterstützung verlassen können und das Warten vorher und die Bittstellerei hat immer wieder nur Probleme ausgelöst und letztlich auch den Umstand der Verbindung zur Familie noch schlimmer anfühlen lassen, als er vorher konkret an Belastung erzeugt hat.
      Also: Tu dir gut an der Stelle <3

      Viele Grüße

  4. Unheimlich wichtiger Text…

    Ich weiß noch, wie unglaublich erleichtert wir vor dem 18. Lebensjahr bei jeder Stelle waren, für die die Unterschrift nur eines Elternteils ausreichte (Kontakt zum Vater – Täter – mit 15 abgebrochen, Mutter glaubt uns)… Bei allem anderen war es ein ewiges Hin- und Herschicken, Papiere anfordern et cetera. Der einzige (!) Grund, warum er unsere jetzige Adresse nicht von Stelle X geschickt bekommt, ist, dass alles über unsere Mutter läuft.
    Wären wir nicht behindert und hätten das erste Studium in Regelstudienzeit abschließen können, hätten wir Bafög beantragt. Eventuell. Wäre da nicht das Wissen, wie schwer er es unserem älteren Halbbruder machte…
    Und dann letztes Jahr die Dankbarkeit (!), als das Arbeitsamt sich bereit erklärte, alles an Kontakt zu ihm zu übernehmen, sollte das denn nötig sein…
    Von „was, wenn er irgendwann stirbt und man auf mich und meinen Halbbruder als älteste Kinder zukommt“, fange ich gar nicht erst an. Gerade da wäre eine Scheidung sehr beruhigend…

    Und das alles mit nur einem Elternteil, von dem man sich scheiden lassen wollen würde!

    1. Danke auch dir für das Teilen eurer Geschichte. Es wird deutlich wie weitreichend die Schwierigkeiten sind und wie groß die Abhängigkeit auf vielen Ebenen ist.
      Mal sehen, was man daran ändern kann in der Zukunft. 🙂

  5. Ich wünsche mir auch irgendwie meine Eltern austauschen zu können. Mir wäre es genauso lieb, wenn ich nie wieder mit meinen Eltern Kontakt haben müsste, keinen Kontakt zur Herkunftsfamilie insgesamt. Die Oma mütterlicherseits schon 15 Jahre tot, der Vater jetzt 7 Monate, der Opa mütterlicherseits schon alt, so dass es sich nur noch um ein paar Jahre handeln kann. Weiß gar nicht, ob die Oma väterlicherseits noch lebt, wäre dann 75 oder so, der Opa väterlicherseits jedenfalls nicht mehr. Keine Verpflichtungen. Meinen Geschwistern würde ich im Fall meines vorzeitigen Ablebens gerne Ärger ersparen. Nach allem: Wir haben uns etliche Jahre nicht gesehen. Welchen Zweck hätte dieser Kontakt? Es wäre nur anstrengend.

    Voll schwierig, wenn ich mich auf meinen Erzeuger beziehen soll. Immerhin kann ich im Namensrecht alle Verbindung kappen. Auf eine Art familienlos sein, ja. Keine Herkunftsfamilie haben, rein religionsrechtlich. Allerdings kann in diese Idylle plötzlich das säkulare Recht einbrechen. In Form des Nachlassgerichts, des Sozialamts.

    Mir wäre es in der Tat sehr recht, wenn mich jemand in echt adoptieren würde, nicht bloß in Gänsefüßchen. Eine Mentorin zu finden, die juristisch immer nichtverwandt bleibt, ist vielleicht, worauf ich am ehesten hoffen kann. Oder vielleicht jemand Kinderloses, oder nur mit Söhnen, die bereit wäre (und sich deshalb freut, vielleicht einmal Brautmutter und noch besser, Großmutter zu werden.). So Träume. Eine soziale Familie in der Kehila (= Synagogengemeinde) hätte ich gerne.

    1. Hallo Lizzy,
      Danke dir.
      Die Adoptionswünsche kann ich nachvollziehen. Eine Mentorin kann vor juristisch begründeten Ansprüchen (denen viele Leute ja auch gar nicht nachkommen können, selbst wenn sie wollen) ja leider auch nicht schützen. :/

      Eine soziale Wahlfamilie ist natürlich auch gut und wichtig.

  6. Oh ja! Das wäre ein großer und wichtiger Schritt für so viele Betroffene von Gewalt innerhalb der Familie. Und eine treffende Bezeichnung – Scheidung! Ja, ich wünsche mir auch so sehr die Scheidung von meiner biologischen „Familie“. Denn ich habe inzwischen eine Familie, die diesen Namen verdient, auch wenn keine genetische Verwandschaft besteht.
    Leider habe ich keine Ahnung, wem ich diesen Text vorlegen könnte, wer entsprechenden Einfluss üben könnte… Vielleicht Wende ich mich mal an die politischen Kreisverbände…

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