Initiative Phönix: “nach dem Fonds ist vor dem Fonds”

Initiative Phoenix – Bundesnetzwerk für angemessene Psychotherapie e.V. fordert eine Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie um einen Behandlungsrahmen für komplexe Traumafolgestörungen

Frankfurt am Main, 13. Februar 2016.

Die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins Initiative Phoenix – Bundesnetzwerk für angemessene Psychotherapie e.V. trafen sich am Samstag, um über in diesem Jahr bevorstehende wichtige Änderungen für Menschen zu beraten, die wegen komplexer Traumafolgen Hilfebedarf haben. Zum 30. April 2016 wird die Möglichkeit enden, Leistungen aus dem „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ beantragen zu können.

Vor diesem Hintergrund wird sich die Versorgungsrealität vieler Betroffener wieder drastisch verschlechtern. Aus zahlreichen Rückmeldungen aus Selbsthilfe- und anderen Fachkreisen wissen wir, dass das näher rückende Ende der „Atempause“ im Kampf um die Finanzierung von Hilfebedarf Vielen derjenigen, die Leistungen aus dem Fonds erhalten konnten, und auch deren Angehörigen, Helfenden und Behandelnden Sorge bereitet.

Das Problem der fehlenden Therapiefinanzierung für Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf durch komplexe Traumafolgen, zu denen viele von sexueller Gewalt in Familien Betroffene gehören, ist nicht neu. Wie eine Untersuchung der psychotherapeutischen Versorgungsrealität komplex traumatisierter Menschen in Deutschland (Initiative Phoenix, 2012) zeigt, scheitern mögliche Behandlungserfolge oft daran, dass den gesetzlichen Krankenkassen eine Grundlage für die Finanzierung bedarfsgerechter Therapien für diese Patientengruppe in der Psychotherapie-Richtlinie fehlt.
Die Folge ist laut unserer Erhebung und anderer Studien, dass mit dem Lebensalter der Betroffenen die Kosten für die Versorgung von Chronifizierungen körperlicher und psychischer Folgeerkrankungen steigen, langfristige Früh- und Erwerbsunfähigkeitsberentungen zunehmen, vielfach vermeidbarer stationärer Behandlungsbedarf eintritt, kostenintensive und gesundheitsgefährdende Dauermedikationen nötig werden und vieles mehr.

Sozialrechtlich hat in Deutschland jede/r Krankenversicherte Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn diese ein Leiden verringern oder eine Verschlimmerung verhindern kann. Die Initiative Phoenix fordert deshalb, die Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie um einen Behandlungsrahmen für komplexe Traumafolgestörungen, damit Kostenträger die Möglichkeit haben, diesem Anspruch angemessen gerecht zu werden. Wenn der Gemeinsame Bundesausschusses die Psychotherapie-Richtlinie um einen Behandlungsrahmen für komplexe Traumafolgestörungen ergänzt, ist das eine gute Gelegenheit, endlich etwas an der Versorgungsrealität Betroffener zu verbessern.

Zeichnen Sie unsere Petition im Internet: https://www.change.org/p/bedarfsgerechte-psychotherapie

Kontakt:
Initiative Phoenix – Bundesnetzwerk für angemessene Psychotherapie e.V.
c/o Johanna Sommer
PF 2334
37013 Göttingen
E-Mail: initiative-phoenix@gmx.de